Stadtschreiber-Literaturpreis der Landeshauptstadt Erfurt
www.erfurt.de/ef/de/engagiert/kunst/stadtschreiber/
Stadtschreiber-Literaturpreis der Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt schreibt für das kommende Jahr erneut das symbolische Amt des Erfurter Stadtschreibers aus. Mit der Einrichtung dieses Amtes verfolgt die Stadt das Ziel, Schriftsteller deutscher Sprache zu ehren, die die Literatur der Gegenwart mit ihren Werken beeinflussen und prägen.
Der Titel "Erfurter Stadtschreiber- Literaturpreis" wird seit 2002 alle drei Jahre öffentlich bis spätestens zum 30. Juni des Vorjahres der Vergabe ausgeschrieben. Das Amt selbst wird jeweils im Jahr der Titelverleihung vom 01. April bis zum 31. Juli (2014) besetzt. Der Preis wird in Form des symbolischen Titels durch eine Urkunde und ein Stipendium vergeben.
Vom Stadtschreiber wird erwartet, dass er ein bereits begonnenes literarisches Projekt im Zeitraum der Tätigkeit als Erfurter Stadtschreiber abschließt und erstmalig in der Stadt Erfurt vorstellt oder ein neues literarisches Werk erarbeitet und abschließt. Dieses wird im Rahmen einer festlichen Literaturveranstaltung im Erfurter Rathaus vorgestellt.
Auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung sollte der Erfurter Stadtschreiber über seinen Arbeitsaufenthalt eine literarische Projektbeschreibung in Form eines Arbeitstagebuches erstellen, wofür er zusätzlich zum Stipendium ein einmaliges Honorar in Höhe von 250 Euro erhält. Es ist im Interesse der Stadt Erfurt, dass vom Erfurter Stadtschreiber in einer Thüringer Tageszeitung wöchentlich eine Kolumne erscheint.
Es wird erwartet, dass der Erfurter Stadtschreiber für die Zeit seines Amtes die städtische Gästewohnung als Wohnsitz wählt. Der Stadtschreiber steht ohne Honorar für "literarische Gesprächsrunden" im Rahmen der kulturellen Arbeit der Stadt zur Verfügung.
Die Bewerber/innen sollen mindestens eine selbstständige Publikation vorweisen können. Gebeten wird um die Einsendung einer unveröffentlichten Textprobe (maximal 20 A4-Seiten), eines Lebenslaufes mit Lichtbild sowie einer Bibliografie an die
Kulturdirektion der Stadtverwaltung Erfurt
Benediktsplatz 1
99096 Erfurt
bis spätestens zum 30. September des Vorjahres der Preisverleihung.
Einsendschluss: 30. September 2013.
Aus der
Richtlinie zur Verleihung des Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreises:
siehe: http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/4/4300.pdf#search=%22stadtschreiber%22
Darin:
4. Art, Umfang und Höhe des Preises
Mit der Verleihung des symbolischen Amtes des Erfurter Stadtschreibers ist, entsprechend für den unter Punkt 3 benannten Zeitraum, ein Preis in Form eines monatlichen Geldbetrages (Stipendium) in Höhe von 1.250,00 Euro sowie die kostenlose Bereitstellung eines Apartments (incl. Nebenkosten), möbliert und mit der notwendigen Medienausstattung (PC, Internet-Anschluss) in der Gästewohnung, die sich in der Rumpelgasse 1, 99084 Erfurt, befindet, verbunden.
Es wird erwartet, dass der Erfurter Stadtschreiber für die Zeit seines Amtes die Stadtschreiberwohnung als Wohnsitz wählt.
Wenn der Erfurter Stadtschreiber auf der Grundlage der Zusatzvereinbarung ein literarisches Arbeitstagebuch über seinen Arbeitsaufenthalt anfertigt, erhält er zusätzlich zum vorgenannten Preis ein einmaliges Honorar in Höhe von 250,00 Euro.
Susanne Peter
Kulturlotsin
Stadtverwaltung Erfurt
Kulturdirektion
Tel. 0361/655 - 1619
Fax. 0361/ 655 - 16 09
E-Mail: Kulturlotse@erfurt.de