Stipendien der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
Originalausschreibung für 2009: ab dem 15. Oktober 2008 auf der Website des Künstlerdorfes. Dort dann auch der aktuelle Bewerbungsbogen!
Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen schreibt im Rahmen ihrer jährlichen Stipendienausschreibungen wieder aus:
- bis zu 12 Stipendien Literatur (einschließlich Hörspiel; Theater; neue, experimentelle Formen der Literatur)
Es wird monatlich ein Stipendium in Höhe von 1.025,- Euro gezahlt.
Die maximal mögliche Stipendiendauer ist 4 Monate.
Residenzpflicht
Doppelbewerbungen in zwei Bereichen sind möglich, wenn einzelne von
einander unabhängige Bewerbungen für die Bereiche eingeschickt werden.
Der Einsendeschluss Ihrer Bewerbung ist der 15. Januar 2009 (es gilt das Datum des Poststempels).
Bewerbungsbogen für Bereich: Literatur
ausgeschrieben werden: bis zu 12 Stipendien Literatur (Dauer max. bis zu 4 Monaten).
Als Bewerbungsunterlagen Literatur senden Sie bitte:
- ausgefüllten
BEWERBUNGSBOGEN 3 [drei]-fach (möglichst am PC in das PDF-Formular
tippen und 3x ausdrucken und der Sendung beilegen) - VITA und PUBLIKATIONSVERZEICHNIS
- Max. 20
SEITEN eines bisher unveröffentlichten Manuskriptes (nur Kopien oder
Ausdrucke), jede Ausfertigung einzeln auf Büro-Heftstreifen (sog.
Heftfische") geheftet. Fremdsprachige Texte NUR in deutscher
Übersetzung. Textmenge je Seite = "Normseite", d.h. 30 Zeilen je Seite;
60 Zeichen je Zeile (1800 Zeichen je Seite); bei Romanauszug bitte auch
ein Exposé mitliefern. - Anmerkung: Zusendungen per E-Mail oder CD
können nicht angenommen werden, da der Ausdruck zu zeitaufwändig wäre. - Einsendung außen auf der Zusendung mit dem Aufkleber - Literatur - versehen
- Die eingesandten Unterlagen Literatur können in keinem Falle
zurückgeschickt werden, daher nur unaufwändige Kopien wählen. Kein
Rückporto beilegen.
Rücksendemodalitäten: Bereich Literatur: keine Rücksendung möglich, s.o.
Es
wird keine Bestätigung über den Eingang der Bewerbungen verschickt. Das
ist wegen der vielen Bewerbungen und aus Kostengründen nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Nach der Jurysitzung (ca. Mitte März
2009) und der Entscheidung des Vorstandes werden die ausgewählten
Stipendiaten umgehend benachrichtigt. Die Namen der ausgewählten
Stipendiatinnen/en werden auf unserer Webseite
www.stiftung-kuenstlerdorf.de veröffentlicht.
Die nicht für
ein Stipendium berücksichtigten Bewerbungen erhalten eine briefliche
Nachricht über den Entscheid. Die Entscheidung der Jury wird nicht
begründet.
Aufgrund der großen Zahl der Einreichungen können die
Benachrichtigungen bis zu ca. 8 Wochen nach der Jurysitzung dauern. Wir
bitten deshalb wegen einer zügigen Abwicklung von telefonischen
Nachfragen abzusehen.
Für beschädigte oder verloren gegangene
oder unvollständige Einsendungen kann vom Künstlerdorf Schöppingen in
keinem Falle irgendeine Haftung übernommen werden. Dieser Passus wird
mit der Einsendung der Unterlagen vom/von der Bewerber/In ausdrücklich
anerkannt.
Bewerbungen sind per Post an diese Adresse zu richten:
Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
Feuerstiege 6
D-48620 Schöppingen
GERMANY
Das
Künstlerdorf Schöppingen wurde 1989 gegründet. Beteiligt an der
Stiftung sind die NRW-Stiftung, das Land NRW, der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, der Kreis Borken, die Gemeinde Schöppingen und der
Förderverein der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen e.V. In den beiden
denkmalgeschützten und restaurierten Höfen stehen für Schriftsteller
Appartements und für bildende Künstler Ateliers und verschiedene
Werkstätten zur Verfügung.
Stipendiengeber sind:
Kunststiftung NRW, Der Ministerpräsident des Landes NRW,
Landschaftsverband Rheinland, Stiftung Künstlerdorf Schöppingen.