Stipendium im Stuttgarter Schriftstellerhaus
Bewerben kann sich jede/r deutschsprachige Schriftsteller/in oder Übersetzer/in.
Das Stipendium ist mit einer grundsätzlichen Präsenzpflicht im Stuttgarter Schriftstellerhaus verbunden. In einer Veranstaltung wird der Stipendiat/die Stipendiatin der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wird gewünscht, dass der Stipendiat/die Stipendiatin sich an Aktivitäten des Hauses beteiligt und nach Möglichkeit eine literarische Bilanz zieht.
Einzureichen sind in 5-facher Ausführung eine Biografie, eine Bibliografie sowie eine kurze Werkprobe. Bitte keine Bücher und CDs einsenden. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. Außerdem sind nach Möglichkeit zwei Persönlichkeiten aus dem literarischen Leben zu nennen, die für Werk und Person einstehen.
Handschriftliche Arbeitsproben können nicht berücksichtigt werden.
Die eingesandten Typoskripte müssen das DIN A 4-Format einhalten. Die Texte sollten einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten, die einzelnen Seiten nicht mehr als 60 Zeichen je Zeile (= 1800 Zeichen pro Seite) umfassen. Das Papier darf nicht gefaltet, zerknittert oder beschädigt sein. Es darf nur einseitig bedruckt sein.
Die Typoskripte dürfen nicht geklammert oder in irgendeiner anderen Art fest gebunden oder geheftet sein. Hüllen und Büroklammern hingegen können verwendet werden.
Die Typoskripte müssen ein deutliches, einwandfrei foto-kopierbares Schriftbild aufweisen.
Gestalterische Elemente (Zeichnungen o.ä.) bitte ausschließlich als Kopien einreichen.
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Astrid Braun
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