Stipendium Literatur in Baden-Württemberg
Bewerben können sich Autor:innen, die ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen (Elternzeit oder längere Krankheit) kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Vorauseztzung ist ein qualifizierter Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation.
Einzureichende Unterlagen: Ausführliche Beschreibung der im Stipendienjahr geplanten Projekte, die gefördert werden sollen. Bitte schicken Sie einen Auszug von etwa 15-20 Seiten Manuskript als zusammenhängender Text, bei Lyrik oder Kurzprosa aussagekräftige Teile. Drehbücher können nicht berücksichtigt werden. Als Arbeitsproben bitte – falls vorhanden – bereits veröffentlichte Texte einreichen. Alle Arbeitsproben sollen deutschsprachig (ggf. Übersetzung) eingereicht werden. Kunststiftung Baden-WürttembergBewerbung
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