Werkbeiträge der Stadt Biel (Ausschreibung)
Die Stadt Biel fördert professionnelle Kunstschaffende aller Bereiche mittels finanzieller Beiträge im Rahmen von Förderbeiträgen. Gestützt auf das Kulturförderungsreglement sollen diese Beiträge Kulturschaffenden Unterstützung bieten, für die Realisierung eines Projektes, Kunstwerkes oder die Entwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit fördern.
Kulturschaffende, die sich noch in einer Grund- oder Spezialausbildung befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Professionelle Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Biel haben, können sich um Unterstützungsbeiträge bewerben.
Künstlerinnen und Künstler von auswärts müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene in Biel signifikant mitgestaltet.
Die Gesuche werden dreimal pro Jahr bearbeitet. Für die Einreichung der Dossiers gelten folgende Fristen: 1. Februar (bis 23.59 Uhr), 1. Mai (bis 23.59 Uhr) und 1. Oktober (bis 23.59 Uhr). Nach diesen Fristen eingereichte Dossiers können nicht berücksichtigt werden.
Gesuche können von professionellen Kulturschaffenden, Einzelpersonen oder Gruppen, die Wohnsitz oder ihren Arbeits- oder Produktionsort in Biel haben, eingereicht werden.
Nicht in Biel ansässige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene von Biel signifikant mitgestaltet.