Drehbuchförderung "Green Me Story" (Ausschreibung)
http://berlin.nabu.de/projekte/wettbewerbe/Drehbuchpreis/index.html
Wegweiser Drehbuchförderung "Green Me Story"
Liebe Autoren und Filmemacher,
die "Green Me Story" Drehbuch Förderung soll einen Anreiz schaffen, sozioökologische Geschichten für die Leinwand zu entwickeln. Das Augenmerk liegt in erster Linie auf klassischen Langspielfilmstoffen. Es können auch Ideen für Dokumentarfilme
eingereicht werden. Diese Geschichten sollen das Bewusstsein des
Kinopublikums für die uns alle umgebende Natur sensibilisieren.
Mit
den daraus entstehenden Filmen soll eine andere Wahrnehmung entstehen.
Auf breiter medialer Ebene soll dem Irrglauben entgegen gewirkt werden,
dass unser Dasein auf der Welt von Egoismus, der Sucht nach Konsum und
Technikwahnsinn geprägt sein muss.
Green Me und der NABU Berlin e.V. sind Kooperationspartner.
Die Green Me Story Förderung wurde zur 59. Berlinale 2009 zum ersten Mal vergeben.Von dreißig Stoffen wurden fünf ausgewählt.
Die
Autoren verteidigten ihre Stoffe beim live Pitch vor der Jury (Gaby
Dohm, Thorsten Hauschild, Stipe Erceg, Dr. Eva Maria Fahmüller, dem
Green Me Team) und dem Publikum.
Aus dieser Ausschreibung
gingen drei Gewinner hervor: Den ersten Platz, dotiert mit 5.000 Euro
gesponsert von der VERSIKO AG, konnte der Autor Jan Frehse mit seiner
Geschichte „ Pias Ferrari“, für sich entscheiden. Der Spezialpreis der
Jury, damit verbunden ein Online Kurs bei der Master School für
Drehbuch, ging zu gleichen Teilen an Nadine d’Arachard und Sarah Wedler
für ihren Stoff This City Kills und an Christoph Silber (Grimme Preis
2009) und Stefan Schaefer für „ Matanza Falls“.
Für die neue Ausschreibung 2010 können vom 01.08.2009 bis zum 30.11.2009 Stoffe in Exposé-Form eingereicht werden.
Nachfolgend anschauliche Filmbeispiele zum Thema umweltpolitischer Film.
Der Kampf der Rechtsgehilfin, die sich entscheidet Anwältin zu werden,
um eine Firma zu verklagen, die Trinkwasser verunreinigt hat (ERIN
BROKOWICH). Der Verlust und die Trauer eines indigenen Stammes im
Amazonas Gebiet, der seines Lebensraums beraubt wird. (BIRDWATCHER /
Wettbewerb 65. Filmfestival Venedig).
Das Thema ist
allgegenwärtig und beschränkt sich nicht auf einzelne Genres. Auch
Dokumentarfilme beleuchten erhellende umweltpolitische Themen:
Z.B.
WE FEED THE WORLD, der die abartigen Ausmaße der westlichen
Nahrungsmittelindustrie zeigt und dem Zuschauer die Vogelperspektive
auf die Folgen der Globalisierung bietet. Oder DARVINS NIGHTMARE, der
menschliche Einzelschicksale im Rahmen der sozio-ökologischen
Katastrophe am Victoria See in Tansania zeigt.
Diese Filme
sind spannend und gehen über die Informationsebene hinaus. Es bleibt
den Autoren überlassen, wie sie es schaffen das Herz für die Natur
höher schlagen zu lassen. In jedem Fall sollte es sich um gut
recherchierte und ausgearbeitete Treatments handeln.
Diese Ausschreibung soll als Chance und Aufbruch begriffen werden. Die
Drehbuchförderungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 35.000 Euro für
maximal drei Förderungen werden für Treatments vergeben, die von einer Fachjury ausgewählt wurden.
Bei
der Erstellung der Drehbücher können die Autoren von einem erfahrenen
Dramaturgen begleitet und unterstützt werden. Ein dreiviertel Jahr
später müssen die auf dem abgegebenen und geförderten Treatments
basierenden Drehbücher vorliegen.
Green Me strebt an, die
Drehbücher - ggfs. selbst oder in Kooperation - verfilmen zu lassen.
Falls die Projekte gemeinsam weiterentwickelt werden erhält der Autor
ggfs. zusätzlich zur Förderung weitere Honorare für seine zusätzlich zu
erbringenden Leistungen.
Die "Green Me Story" Förderung hat
zum Ziel kritische Stoffe zu entwickeln und um zu setzen. Es geht darum
gemeinsam Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.
Für inhaltliche Fragen sind wir jederzeit unter story@greenme.de zu erreichen.
Einreichungsbedingungen
Green Me und der NABU Berlin e.V. loben die „Green Me Story“ Förderung für grüne Spiel- oder Dokumentarfilmgeschichten aus.
Die Einreichungsfrist für den Wettbewerb beginnt am 01.08.2009 und endet am
31.11.2009 (Posteingang).
Die Texte sollen in Treatmentform, auf maximal zehn Seiten und einer ausgearbeiteten Dialogszene auf maximal zwei Seiten, in Schrift Größe 12, mit 1 1/2 fachen Zeilenabstand, eingereicht werden.
Zusätzlich müssen Synopsis der Geschichte, kurze Biographie des Autors, und die verbindliche Erklärung des Autors
mit abgegeben werden. Sofern mehrere Autoren zusammen an einem Stoff
arbeiten, müssen alle einzeln in der verbindlichen Erklärung aufgeführt
werden und sie jeweils einzeln persönlich unterschreiben.
Alle Einreichungen müssen sowohl ausgedruckt, als auch digital als PDF, zugesandt werden.
Der Text kann in deutscher oder in englischer Sprache abgegeben werden.
Die postalische Adresse ist:
Green Me Story
Fehrbelliner Straße 93
10119 Berlin
Email: story@greenme.de
Die
Autoren der besten Treatments können bei einem Live Pitch vor der Jury
während der 60. Berlinale in der Green Me Lounge der Überzeugungskraft
ihrer Stoffe persönlich Nachdruck verleihen.
Die
Drehbuchförderung wird bis zum 28.02.2010 entschieden und
voraussichtlich bis zum 15.03.2010 vergeben. Die Auslobung erfolgt über
bis zu drei Plätze.
Das Fördervolumen beträgt bis zu 35.000 Euro.
Das Fördergeld wird hälftig nach der Fördervergabe ausgeschüttet.
Die
andere Hälfte wird bei fristgerechter Abgabe der fertigen – auf dem
Treatment basierenden - Drehbücher, bis zum 31.10.2010, nach Abnahme
durch Green Me, zum 30.11.2010 ausgeschüttet.
Der Autor räumt
Green Me mit Einreichung eine exklusive Option an dem Stoff, bis einen
Monat nach Förderentscheidung ein. Danach fallen die Rechte an den
Autor automatisch zurück.
Die zugesandten Einreichungsunterlagen (in Papierform)
verbleiben – auch wenn sie nicht prämiert worden sind – bei Green Me.
Sollten die Drehbücher gemeinsam mit Green Me, in Absprache mit den
Autoren, weiterentwickelt und eine Verfilmung angestrebt werden, erhält
der Autor ggfs. ein weiteres gestaffeltes Honorar.
Verbindliche Erklärung des Autors/der Autorin
Einsender Herr /Frau ..................................................
(bitte alles in Druckbuchstaben)
Adresse:.......................................................................
.....................................................................................
Emailadresse: ..............................................................
- nachstehend Autor genannt –
zu den hier fixierten Teilnahmebedingungen zur Green Me Story Förderung
von der Green Me GmbH
vertreten durch Nicolai Niemann und Donald Houwer
Fehrbelliner Straße 93, 10119 Berlin
- nachstehend Green Me genannt –
Präambel
Green Me und der NABU Berlin e.V. loben eine Drehbuch Förderung für „grüne Geschichten“ aus. Bei den eingereichten Treatments kann es sich sowohl um Dokumentarals auch um Spielfilmstoffe (ca. 90 Min., Kino, etc.) handeln.
Unter
den eingereichten Treatments werden durch eine Jury bis zu drei Stoffe
mit gestaffelten Prämien von bis zu 35.000 Euro gefördert, wobei die
Förderung aufgrund des eingereichten Treatments, aber für das dann noch
zu erstellende und abzuliefernde Drehbuch ausgelobt wird.
Die
erste Hälfte erhält der Autor im Zuge der Fördervergabe, den zweiten
Teil bei fristgerechter Abgabe (31.10.2010) und Abnahme durch Green Me
des inhaltlich auf dem abgelieferten Treatment basierenden Drehbuchs.
Sofern die Abgabe nicht fristgemäß erfolgt muss der Autor Green Me die bereits erhaltene hälftigen Förderung zurück erstatten.
Mit
der Teilnahme an der Förderungsausschreibung verbunden ist bis zur
Fördervergabe die Einräumung einer Option zugunsten von Green Me.
Während der Drehbucherstellung können die Autoren durch einen erfahrenen Dramaturg beratend unterstützt werden.
Green Me beabsichtigt die Geschichten weiterzuentwickeln und im Rahmen einer Projektentwicklung bis zur Verfilmung zu bringen.
Im Rahmen der Teilnahme an der Drehbuchförderung erklärt sich der Autor mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
Vereinbarung zur Green Me Story Förderung
Sofern
bei Euch Fragen oder Bedenken zu der Vereinbarung auftauchen, könnt Ihr
diese gern mit Green Me vor der Einreichung klären!
1. Ablieferung Treatment
1.1. Der Autor reicht bei Interesse an der Green Me Story Förderung bis zum 30.11.2009 ein bis zu 10-seitiges Treatment, einen
kurzen Lebenslauf, eine 1-seitige Synopsis der Geschichte und eine
ausgearbeitete Dialogszene auf maximal 2 Seiten (jeweils Schriftgröße
12, Zeilenabstand 1,5) in englischer oder deutscher Sprache
- - in Papierform (per Post) UND
- - digital per Mail als pdf-Datei ZUSAMMEN
- - mit der unterschriebenen vorliegenden Vereinbarung ein.
1.2. Der Autor erkennt hiermit explizit als eine wesentliche Teilnahmebedingung an, dass die Vereinbarung zu Green Me Story
zu
vergebende Förderung eine DREHBUCHFÖRDERUNG ist und insofern zwar
bereits (hälftig) für das eingereichte Treatment auf der Basis der
Jury-Entscheidung vergeben wird, aber eigentlich erst für das – noch zu
schreibende und fristgerecht abzuliefernde – Drehbuch (Auszahlung der
2. Hälfte entsprechend) auf der Basis des eingereichten und prämierten
Treatments ausgelobt wird.
1.3. Der Autor versichert
gegenüber Green Me, dass er im Besitz der erforderlichen Rechte,
insbesondere der alleinigen Urheberrechte ist.
Dies
bedeutet vor allem, dass er gegenüber Green Me versichert, alleiniger
Urheber des eingereichten Treatments und des ggfs. später von ihm zu
erstellendem Drehbuches zu sein, nicht auf andere Geschichten/Stoffe,
die noch geschützt sind, in wesentlicher Art zurückgegriffen zu haben
sowie in seiner Geschichte nicht in persönlichkeitsrechtlich relevanter
Weise die Rechte von tatsächlich noch lebenden oder verstorbenen aber
bekannten Personen tangiert.
1.4. Der Autor erkennt als
eine wesentliche Teilnahmebedingung an, dass er Green Me mit EINSENDUNG
des Treatments eine ausschließliche OPTION auf die Rechte am Treatment
einräumt. Der Autor erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, im Falle
der Prämierung mit einer der Förderungen, einen 0ptionsvertrag mit
Verfilmungsrecht zu angemessenen Bedingungen mit Green Me abzuschließen.
1.5. Das Eigentum an den übersandten Einreichungsmaterialien - in Papierform - verbleibt bei Green Me.
1.6.
Sofern das Treatment des Autors nicht zu den geförderten Treatments
gehört und bei Green Me ein Interesse an einer weiteren Option dieser
Rechte besteht, wird Green Me sich mit dem Autor innerhalb eines Monats
nach der Fördervergabe in Verbindung setzen. Einen Monat nach der
Fördervergabe fallen die Rechte des Autors im Zusammenhang mit seiner
exklusiven Option an ihn zurück.
2. Prämierung, Auszahlung Preisgeld und Ablieferung Drehbuch
2.1.
Die Entscheidungen über die Prämierung der eingereichten Stoffe trifft
eine Jury. Der Autor wird – sofern er zu den Prämierten gehört –
hierüber rechtzeitig vor der Vergabe (vor dem 15.03.2010) informiert.
Nach der Fördervergabe erhält er von Green Me die Hälfte der
entsprechenden Förderung ausgezahlt.
Für die anschließende Drehbucherstellung kann der Autor von Green Me dramaturgische Unterstützung und Beratung erhalten.
2.2.
Der Autor ist verpflichtet, bis zum 31.10.2010 ein Drehbuch (inhaltlich
basierend auf dem geförderten Treatment) zu verfassen und bei Green Me
bis zu diesem Datum in Papierform und in digitaler Form abzuliefern.
Sofern
er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, findet keine Abnahme des
abgelieferten Drehbuchs durch Green Me statt (die ansonsten bis zum
30.11.2010 in schriftlicher Form, Mail genügt, von Green Me gegenüber
dem Autor erklärt wird) – im Fall des unentschuldigten Verzögerns der
Abgabe ist der Autor verpflichtet, den bereits erhaltenen (hälftigen
Förderung) Betrag Green Me zurück zu erstatten und es entfällt der
zweite Teil der Förderung. Im Einzelfall kann Green Me dem Autoren die
Möglichkeit einräumen, dass abgelieferte Drehbuch in einer
nachgebesserten Fassung innerhalb einer benannten Frist abzuliefern.
2.3.
Der Autor sichert Green Me zu, von seiner Seite aus grundsätzlich
Stillschweigen über das Projekt bis zu seiner Veröffentlichung zu
wahren und die Presse- und Promotiontätigkeit hierzu grundsätzlich
Green Me zu überlassen.
Vereinbarung zu Green Me Story
3. Honorar/Preisgeld
3.1.
Als Vergütung für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Tätigkeiten (in Bezug auf das Treatment und im Fall der Fördervergabe
an den Autor der Erstellung des Drehbuches) erhält der Autor ein
Honorar in Höhe (und Form) der ausgelobten Förderung.
3.2. Die Auszahlung erfolgt entsprechend Punkt 2.1. und 2.2.
4. Option
4.1.
Die mögliche Optionsziehung durch Green Me erfolgt durch einen
Vertragsabschluß (s.u.1.) zwischen Green Me und dem Autor. Nach Ablauf
des Optionszeitraums ist der Autor wieder berechtigt, frei über die
Nutzungsrechte zu verfügen, es sei denn, die Option wurde ausgeübt.
4.2.
Der Autor räumt Green Me mit Ablieferung des Treatments eine exklusive
Option an dem Stoff ein. Der Autor verpflichtet sich während der Dauer
der Optionsfrist über die vertragsgegenständlichen Rechte nicht
anderweitig zu verfügen.
4.3. Die Optionsgebühr ist mit Zahlung der Förderung abgegolten.
5. Sonstiges
5.1. Da es sich um Teilnahmebedingungen zu einem Förderungsausschreiben handelt,
gilt die Vereinbarung als zwischen beiden Parteien vereinbart, sofern
der Autor Green Me ein von ihm unterzeichnetes Exemplar des Vertrages
zusammen mit dem Treatment zuleitet. 5.2. Soweit einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind
einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der
Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck
zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.
5.3.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine
Abbedingung dieser Schriftformklausel, 5.4 . Der Vertrag unterliegt,
soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
5.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(Ort)..................................., den ...............2009
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