Förderung Schleswig-Holsteiner AutorInnen und ÜbersetzerInnen
Die Landesregierung verstärkt ihre Förderung für junge Kunst in
Schleswig-Holstein. Erstmals vergibt sie Reise- und
Arbeitsstipendien insbesondere an junge Kunstschaffende aus den
Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. "Künstler
sollen sich bei uns entwickeln können, ohne dass wir ihnen vorschreiben,
wo und wie sie das tun. Ich lade daher alle professionellen
Kunstschaffenden ein, sich für unser neues Stipendienprogramm zu
bewerben", sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Heinz
Maurus, heute (5. Januar) in Kiel.
Reisestipendien werden für Studienaufenthalte im
In- und Ausland oder die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien,
Meisterkursen oder anderen Veranstaltungen vergeben.
Arbeitsstipendien vergibt das Land für die Arbeit an
einem Projekt oder für die Umsetzung einer künstlerischen Idee.
Reisestipendien werden mit maximal 10.000 Euro,
Arbeitsstipendien mit bis zu 6.000 Euro gefördert.
Eine feste Altersgrenze gibt es für die Stipendien nicht. "Auch
Künstler, die erst in späteren Jahren zu ihrer Berufung finden, gelten
uns als junge Kunstschaffende", erläutert Maurus. "Entscheidend ist,
dass die Bewerber noch nicht auf eine jahrzehntelange Karriere
zurückblicken und wir Entwicklungspotenzial erkennen können."
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Ministerpräsident
auf Vorschlag einer Kommission, die sich aus acht Experten der
verschiedenen Sparten zusammensetzt. Bewerbungen sind bis zum 31.
März (2009) zu richten an den
Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Kultur und Medien
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel.
Ansprechpartnerin für die Förderung kultureller Vorhaben mit
landesweitem Interesse, Bereich Literatur:
Andrea Kühnast, fon: 0431/988-5883, andrea.kuehnast@stk.landsh.de
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen:
www.kultur.schleswig-holstein.de bzw. http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/OeffentlicheFoerderung/SchleswigHolstein/stipendienab2009.html
STIPENDIEN
Das Land Schleswig-Holstein vergibt Arbeits- und Reisestipendien
für Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen bildende Kunst,
Literatur, Musik und Theater. Aufenthaltsstipendien werden von den
Künstlerhäusern Eckernförde und Lauenburg und der GEDOK in Lübeck
vergeben. Für Bundesstipendien im Ausland können sich Künstlerinnen und
Künstler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein beim Ministerpräsidenten
bewerben.
a) Arbeitsstipendien des Landes
Schleswig-Holstein
Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben.
Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des
bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Ausschreibung Arbeitsstipendien: http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/PreiseStipendien/__dataStipendien/arbeitsstipendienLandSH.html
b) Reisestipendien des Landes
Schleswig-Holstein
Reisestipendien werden vergeben für Studienaufenthalte im In- und
Ausland oder die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien,
Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen. Maßgeblich ist die Qualität
des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll
vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Ausschreibung Reisestipendien: http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/PreiseStipendien/__dataStipendien/reisestipendienLandSH.html
c) Aufenthaltsstipendien in den Künstlerhäusern in
Schleswig-Holstein
Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein und
außerhalb Schleswig-Holsteins können sich für ein Aufenthaltsstipendium
in den Künstlerhäusern in Eckernförde und Lauenburg
bewerben. Darüber hinaus können Künstlerinnen sich für ein Stipendium
bei der GEDOK (Gemeinschaft der Künstlerinnen und
Kunstförderer e.V.) bewerben. Die Auswahl für die Künstlerhäuser in
Eckernförde und Lauenburg und bei der GEDOK treffen die dort
angesiedelten Auswahlgremien, in denen das Land mit einer Stimme
vertreten ist. Die Stipendien betragen 1.000 Euro monatlich
einschließlich eines Betriebskostenanteils für Miete, Telefon, Internet
etc. und werden für einen Zeitraum zwischen ein und sechs Monaten
vergeben.
Ausschreibung Künstlerhaus Eckernförde:
http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/PreiseStipendien/__dataStipendien/KuenstlerhausEckernfoerde.html
Ausschreibung Künstlerhaus Lauenburg:
http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/PreiseStipendien/__dataStipendien/KuenstlerhausLauenburg.html
Ausschreibung GEDOK Atelierhaus Lübeck:
http://www.schleswig-holstein.de/Kultur/DE/Kulturfoerderung/PreiseStipendien/__dataStipendien/GEDOKStipendium.html