Goldenes Kleeblatt gegen Gewalt 2009 (Ausschreibung)

18. Dezember 2009
500 bis 1.000 Euro | einmalig
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Eingeladen
zur Teilnahme an diesem Literaturpreisausschreiben sind vor allem
Burgenländerinnen und Burgenländer grundsätzlich aber alle Menschen
(ohne Altersbeschränkung), die sich literarisch mit den Themen Frieden
und Gewaltfreiheit auseinandersetzen möchten.
Anonyme Bewerbung verlangt.
Themenvorgabe: „Für Frieden und gegen Gewalt!“

Webseite

Beschreibung
Das Forum „Gewaltfreies Burgenland“ veranstaltet auch im Jahr 2009
wieder den Literaturwettbewerb „Goldenes Kleeblatt gegen Gewalt“. Das
diesmal vorgegebene Genre ist der Brief. Eingereicht können
unveröffentlichte Texte werden, welche in Form eines Briefes* an ein
Staatsoberhaupt oder einen hohen geistlichen Würdenträger/eine hohe
geistliche Würdenträgerin gerichtet sind. Der Brief soll mit Wünschen,
Vorschlägen und Ideen die Adressaten auffordern, sich für Frieden und
Gewaltfreiheit einzusetzen.

Eine unabhängige Jury ermittelt die Reihung der Beiträge. Die Prämierung erfolgt in drei Kategorien:

I. Die drei erstgereihten aller eingereichten Beiträge werden
mit dem „Goldenen Kleeblatt gegen Gewalt 2009“ ausgezeichnet und mit
Geldpreisen prämiert:

1. Preis: 1000,-- Euro
2. Preis: 700,-- Euro
3. Preis: 500,-- Euro

II. Für den besten burgenländischen Beitrag wird ein Sonderpreis (Sachpreis) vergeben.

III. Die drei besten Beiträge von jungen Autorinnen und Autoren
(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) werden mit Sachpreisen prämiert.

Sollte der beste burgenländische Beitrag bzw. ein Beitrag von jungen
Autorinnen oder Autoren unter den drei mit dem goldenen Kleeblatt
ausgezeichneten sein, so ist auch eine Mehrfachprämierung möglich.)
Die Jury wählt außer den ausgezeichneten Beiträgen noch einige weitere
aus, welche gemeinsam mit den prämierten in einem Sammelwerk
veröffentlicht werden. Die Autorinnen und Autoren aller
veröffentlichten Beiträge erhalten jeweils 5 Exemplare des Sammelwerkes.

* Brief:
Der Brief (von lat.: brevis: „kurz“) ist eine auf Papier festgehaltene
Nachricht, die meist von einem Boten übermittelt wird und eine für den
Empfänger gedachte persönliche Botschaft enthält.
Der Brief an sich besteht meist aus der Angabe zu Ort und Tag des
Verfassens, der Anrede, dem Text und der Schlussformel. Der Umschlag
enthält in der Regel Angaben zum Absender, die Empfängeranschrift und
bei Versand eine Freimachung. (nach wikipedia.org)

Bewerbung

Der Umfang der Werke ist mit maximal 2000 Anschlägen (inkl.
Leerzeichen) beschränkt. Die Beiträge sind in zweifacher Ausfertigung
(bitte Kopien und keine Originale, da die Beiträge nicht retourniert
werden) einzusenden und mit einer sechsstelligen Kennnummer zu
versehen. Name und Anschrift, sowie eine Kurzbiographie müssen in einem
mit dieser Kennnummer bezeichneten, verschlossenen Kuvert beigefügt
werden. Pro Person ist nur ein Beitrag zugelassen.

Sämtliche Rechte an ihrem/seinem Werk verbleiben bei der Autorin bzw.
beim Autor. Sie bzw. er gestattet lediglich, dass ihr/sein Text, sofern
er ausgewählt wird, einmalig kostenfrei in einem Sammelwerk
veröffentlicht wird.

Kinder- und Jugendanwaltschaft, c/o Annemarie Koller
Hartlsteig 2
A-7000 Eisenstadt
 

Annemarie Koller
Tel.: +43-(0)57-600-21 88
Fax.: +43-(0)57-600-21 87
annemarie.koller@bgld.gv.at