Nicht schlecht zu wissen: Keine Rundfunkgebühr für den PC entschied Koblenzer Gericht

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit
Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Dies entschied das
Verwaltungsgericht in Koblenz, meldet der Spiegel.

Für den beruflich genutzten PC verlangt die Gebühreneinzugszentrale
(GEZ) 5,52 Euro. Ein Rechtsanwalt legte dagegen zunächst Widerspruch
ein, und als der scheiterte, klagte er. Das Verwaltungsgericht Koblenz
entschied nun, dass der Mann trotz eines internetfähigen PCs "kein
Rundfunkteilnehmer" sei. Zwar könne er mit seinem Rechner über seinen
Browser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
empfangen, das aber rechtfertige nicht die Erhebung von
Rundfunkgebühren.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,568990,00.html