Pfalzpreis für Literatur (Haupt- und Förderpreis)
Originaltext: http://www.bv-pfalz.de/verwaltung/pfalzpreise/pfalzpreis-fuer-literatur/s/pfalzpreis/
Nach Neufassung seiner Richtlinien schreibt der Bezirksverband
Pfalz in diesem Jahr den Pfalzpreis für Literatur aus, den der
Regionalverband als Hauptpreis, mit 10.000 Euro
dotiert, und als Nachwuchspreis für Wettbewerbsteilnehmer bis 30
Jahre (5.000 Euro) vergibt.
Für beide Preise kann man sich selbst bewerben oder vorgeschlagen
werden; ein sachlicher oder persönlicher Bezug soll zur Pfalz bestehen.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury.
Bewerbungen und Vorschläge sollen bis 31. März 2010
beim
Bezirksverband Pfalz
Julia Lang
Postfach 2860
67616 Kaiserslautern
Telefon 0631 3647-171, j.lang@bv-pfalz.de, vorliegen.
Weitere Informationen, darunter die Richtlinien zu den
Pfalzpreisen sowie ein Anmeldeformular, finden sich im Internet unter www.bv-pfalz.de.
Der alle drei Jahre vergebene Pfalzpreis für Literatur, den der
Bezirksverband Pfalz seit 1959 ausschreibt, soll den Autorinnen und
Autoren der Region zugute kommen.
Mit dem Hauptpreis wird ein Werk von literarischem Rang
ausgezeichnet, das möglichst nach 2004 veröffentlicht wurde. Junge
Literaten, die noch nichts publiziert haben, können auch Manuskripte
einreichen. Beim Auswahlverfahren ermittelt die Jury zunächst maximal
fünf Nominierte für beide Preise; aus ihrem Kreis wird jeweils ein
Haupt- und Nachwuchspreisträger bestimmt, die der Bezirksverband Pfalz
im Rahmen einer öffentlichen Pfalzpreis-Gala am Samstag, 4. September,
um 19.30 Uhr im Pfalztheater Kaiserslautern bekannt gibt.
Jeder Preisträger/jede Preisträgerin erhält neben dem Preisgeld
auch eine Trophäe und eine Urkunde.
Aus den Richtlinien:
Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller
literarischen Gattungen.
(4) Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits
veröffentlicht worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den
Nachwuchspreis ist auch die Einreichung von unveröffentlichten
Manuskripten zulässig.
(5) Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und
die Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht
werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
(6) Der Preis wird alle drei Jahre verliehen.
(7) Der Wettbewerb wird von der Verwaltung des Bezirksverbands
Pfalz, an die auch die vollständigen Wettbewerbsunterlagen zu richten
sind, durchgeführt.