Schnelle Förderung für Literatur-Projekte
Land und LiteraturRat MV unterstützen kleinere Vorhaben/Bewerbung bis 30.8.
Ab sofort können sich literarische Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern um eine so genannte Mikroförderung bewerben: Bis zu 800 Euro vergibt eine Jury des LiteraturRats Mecklenburg-Vorpommern an kleinere Vorhaben, die noch innerhalb des laufenden Jahres 2024 realisiert werden sollen. Förderfähig sind u.a. Veranstaltungen, Buchprojekte oder Vorhaben mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Genres. Insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Die neue Mikroförderung ergänzt die langfristige Projektförderung des Landes, bei der größere Beträge ausgereicht werden, die jeweils bis Ende Oktober des Vorjahrs beantragt werden können. Die Mikroförderung wird kurzfristig im laufenden Jahr vergeben: 2024 ist erstmals eine Bewerbung möglich, nach Ablauf der Frist am 30. August erfolgt die Vergabe der Förderung im September. Kleinere Beiträge bis 200 Euro können laufend beantragt werden. Ab 2025 wird die Förderung zwei Mal pro Jahr ausgeschrieben.
Die Mikroförderung haben der LiteraturRat MV und das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelt. Das Ministerium übernimmt auch die Finanzierung des Projekts. Die Mikroförderung soll vor allem lokalen Projekten zugutekommen, z.B. Lesungen, aber auch Buchprojekten von Autorinnen und Autoren aus MV. Ebenso Vorhaben, bei denen Autor:innen mit Künstler:innen anderer Kunstbereiche kooperieren. Außerdem sollen Barrierefreiheit und Fragen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden.
Aus den FAQ:
Wer wird gefördert?
Berücksichtigt werden Vorhaben, von denen deutliche Impulse für die literarische Szene Mecklenburg-Vorpommerns ausgehen. Insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Autorinnen/Autoren oder literarischen Initiativen mit verschiedenen Kunstsparten sowie neue Formen der Präsentation und Öffentlichmachung von Literatur in und aus MV, insbesondere auch im ländlichen Raum, stehen im Vordergrund.
Wie und wann wird über die Förderung entschieden?
Eine Bewerbung um eine Förderung ist ganzjährig für das laufende Jahr möglich. Beträge bis 200 Euro können laufend beantragt werden.Über Beträge bis 800 Euro entscheidet ein Gremium in festgelegten Zeiträumen. Ausgeschrieben wird die Mikroförderung ab 2025 regulär zwei Mal im Jahr. Im Jahr 2024 erfolgt die erstmalige Ausschreibung am 15. Juli, die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August. Die Fördersumme wird unmittelbar nach dem Urteil des Entscheidungsgremiums im September ausgezahlt.
Zu den ausführlichen FAQ der Mikroförderung geht es hier.