Vinum et Litterae 2010 (18. Juni 2010)
österreichischen Preis für Wein und Kunst „Vinum et Litterae“. Ziel von
„Vinum et Litterae“ ist, die Bedeutung des Weins als Teil der
österreichischen Lebenskultur in Österreich und über die heimischen
Grenzen hinaus stärker bewusst zu machen. Durch den Schwerpunkt „Essays
über den Wein“, bei dem im deutschsprachigen Raum ausgeschriebenen
Wettbewerb, soll der Zusammenhang von Kultur und Wein künstlerisch
hervortreten.
Die zehn bestplatzierten Einreichungen erhalten den Preis „Vinum et
Litterae“ in Form einer Urkunde, einer Skulptur des Künstlers Prof. Karl
Korab und eines Geldpreises.
1. Platz: EUR 5.000,–
2. Platz: EUR 3.000,–
3. Platz: EUR 2.000,–
4.-10.Platz: EUR 1.000,–
Die Jury wird bei der Beurteilung der literarischen Abhandlung
insbesondere auch die positive Einbindung des Themas "Österreichischer
Wein" berücksichtigen. Prämiert werden ausschließlich Texte in deutscher
Sprache. Die eingereichten Essays müssen eines der untenstehenden
Themen literarisch behandeln:
Zur Auswahl stehen:
1. Der Wein - ein Sorgenbrecher?
2. Kulturgut Wein
3. Wein und Wirtschaft
Der Umfang pro Essay muss zwischen 7.000 und 12.000 Zeichen (inkl.
Leerzeichen) betragen. Die Texte müssen vom Einreichenden verfasst sein
und dürfen bis dato noch nicht veröffentlicht worden sein.
Pro Einreichung sind zu übersenden:
- ein ausgefüllter Einreichbogen,
- der Literatur-Beitrag in Prund digital auf CD bzw. per E-Mail
(einreichungen@vinumetlitterae.at),
- eine inhaltliche Kurzfassung in zweifacher Abschrift auf mindestens
einer halben A4 Seite und maximal einer ganzen A4 Seite (Schriftgröße
12, Zeilenabstand 1,5).
Es werden nur Einreichungen angenommen, die diesen formalen
Bestimmungen, dem Einsendeschluss und den Teilnahmebedingungen
entsprechen.
Die Einreichungen werden nur akzeptiert, wenn sie frei von Steuern,
Zollverpflichtungen oder weiteren Belastungen für den Veranstalter sind.
Mit Einreichungen des Werkes durch den Einreichenden/die Einreichende
werden dem Veranstalter ausdrücklich die Werknutzungsrechte an dem
eingereichten Werk unentgeltlich und unbefristet eingeräumt. Die
Einreichungen können daher unbeschränkt für die begleitende Medienarbeit
bzw. für die Nachberichterstattung sowie für die Verbreitung in
unbeschränkter Auflage im Rahmen von Vinum et Litterae verwendet werden.
Der/die jeweilige Einreichende garantiert, Urheber des jeweils
eingereichten Werkes zu sein, keinerlei Werknutzungsrechte oder
Werknutzungsbewilligungen Dritten eingeräumt zu haben und sich einer
Übertragung dieser Rechte gegenüber Dritten zu enthalten.
Der/die Teilnehmer/in erklärt weiters, dass durch die Veröffentlichung
seines/ihres eingereichten Beitrages keine Urheberrechte verletzt werden
und hält den Veranstalter bzw. sonstige an der Veranstaltung
Mitwirkende gegenüber Ansprüchen Dritter aus einer allfälligen
Verletzung von Urheberrechten im Zusammenhang mit dem jeweils
eingereichten Werk schad- und klaglos. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt
österreichisches Recht.
Hd.: Astrid Faigl
Leonard-Bernstein-Str. 10, 7. Stock
A-1220
Wien
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