Zumindest die DDR-Fahne ist Volkseigentum
Eulenspiegel Verlag hat es geschafft: Rechte am DDR-Staatswappen sind Volkseigentum
Ende
April 2004 berichtete die Presse über einen ungewöhnlichen
Rechtsstreit: Rund 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung
stritten der Berliner Eulenspiegel Verlag und ein Geschäftsmann
aus Karlsruhe um die Rechte am DDR-Staatswappen! Die Frage, ob man sich
das Staatswappen der DDR aneignen, schützen lassen und kommerziell
nutzen darf, erhitzte die Gemüter.Der Eulenspiegel Verlag ist gegen diesen Versuch vorgegangen. Er
handelte mit dem erklärten Ziel, jedem und jederzeit die freie Nutzung
dieses Symbols zu ermöglichen und die Einschränkungen des kommerziellen
Markensschutzes nicht zu dulden. Dies führte schließlich zu einer
jahrelangen Auseinandersetzung vor dem Bundespatentgericht, das in der
Sache nun endgültig zu Gunsten des Eulenspiegel Verlags entschieden hat.
(aus www.buchmarkt.de)