Die Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds e.V.

30. April 2026
2 days remaining

Ortsbezug

Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Autor*innen, die bereits mindestens eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften zählen nicht dazu, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.

Beschreibung

Bewerbung