Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ (31. Oktober 2010)

31. Oktober 2010
bis 1 Jahr
bis zu 1.000 Euro | monatlich
Thüringer Kultusministerium
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Buchveröffentlichung erforderlich.
Der ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.

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Beschreibung
Der Kultusminister des Freistaates Thüringen vergibt im Rahmen der Autorenförderung  das Literaturstipendium „Harald Gerlach“ und verstärkt damit sein Engagement für die zeitgenössische Literatur. Es richtet sich an Schreibende, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich über einen bestimmten Zeitraum ausschließlich ihrem literarisch hoch anspruchsvollen Projekt zu widmen. Teilnehmen kann ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.

Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autoren werden bevorzugt. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.

Bewerbung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Formloser Antrag (Name, Anschrift, Alter, Ausbildung, Tätigkeitsbereich),
- Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe,
- Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen,
- Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens,
- Exposé / Projektbeschreibung von ca. drei Seiten,
- Manuskriptprobe von ca. zehn Seiten
- Bankverbindung

Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
D-99096 Erfurt
Tel.: +49-(0)361-37 900
Fax.: +49-(0)361-37 946 90
tkm@thueringen.de
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