Schreibtipp: Substantivierter Infinitiv
Substantivierter Infinitiv
Als substantiviert gilt ein Infinitiv immer dann, wenn er klassische Merkmale eines Substantivs aufweist, also beispielsweise mit einem Artikel oder Adjektiv verbunden ist, mit einer Präposition verknüpft ist oder durch ein Genitivattribut ergänzt wird; in all diesen Fällen muss grundsätzlich großgeschrieben werden: Das Rauchen ist verboten. Zu schnelles Fahren ist gefährlich. Dein Verhalten ist zum Davonlaufen. Das gedankenlose Quälen eines Tieres sollte strenger bestraft werden.
Solche Substantivierungen können recht komplex sein, d. h., der Form des Infinitivs als letztem Bestandteil können andere Bestandteile vorausgehen – Großschreibung gilt aber auch dann: Verrat mir doch dein Rezept zum Schlankwerden! Wir haben kaum noch an das Zustandekommen des Vertrages geglaubt.
Knifflig wird es, wenn bei einem Infinitiv ohne Artikel oder nähere Bestimmung nicht klar ist, ob es sich nun um einen verbalen oder einen substantivierten Infinitiv handelt. In diesen Fällen kann man allerdings gar nichts falsch machen, denn nun sind Groß- und Kleinschreibung gerechtfertigt: Radfahren / Rad fahren ist ein Beitrag zum Umweltschutz. In den Ferien übte Tante Erna mit uns Kindern schwimmen / [das] Schwimmen.
aus: http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachberatung/newsletter/archiv.php?id=230