Kunstförderpreis der Stadt Augsburg
Bewerber müssen zwischen 17 und 39 sein.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt 17.000 Euro. Diese Summe kann einheitlich oder zu mehreren Teilen vergeben werden.
Der Preis wird in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst – Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance -, Literatur und Musik vergeben.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Herbst.
Einzureichen sind:
- formloses Bewerbungsschreiben,
- maschinengeschriebener Lebenslauf,
- Angaben über den künstlerischen Werdegang,
- Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (aktuelle Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes).
Es können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o.ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln.
Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai beim Kulturamt abzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
Für eingereichte Arbeiten und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen sowie mit den allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen einverstanden sein.
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