Jahresstipendien des Landes Niedersachsen für SchriftstellerInnen
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Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Allgemeine Voraussetzungen
a) Der Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
b) Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
während des Jahres 2012 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder
Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.
Die Bewerbung ist in 9-facher Ausführung einzusenden. Für den Antrag ist ein Formblatt vorgesehen, das auf der Internetseite zu finden ist. Dem Antrag ist hinzuzufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der Veröffentlichungen,
- Leseprobe von 10-15 Manuskriptseiten,
- Projektbeschreibung.
Die Unterlagen sollen nicht geheftet werden. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt bei den Akten.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von der positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
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Heike Fliess
Tel.: +49-(0)511-12 025 78
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