Ausschreibung: Kunstgeflecht-Preis für grenzüberschreitende Kunst
Am 21.11.2013 vergibt der Kunstverein KUNSTGEFLECHT e. V. im Rahmen des ERSTEN KUNSTFESTES SIEGBURG zum ersten Mal den KUNSTGEFLECHT-PREIS FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE KUNST.
Der erste Preis ist mit 500 Euro dotiert, der zweite und dritte Preis sind Ehrenpreise mit einem künstlerischen Geschenk.
Eine Auswahl aus den Wettbewerbsbeiträgen erscheint im November 2013 in einer Sonderausgabe der Zeitschrift "RHEIN!" sowie in der nächsten regulären Ausgabe. Prämierte Musikstücke werden nach Möglichkeit in einem angemessenen Rahmen aufgeführt.
KünstlerInnen aller Stilrichtungen, Professionen und Arbeitsansätze sind eingeladen, sich mit eigenen, bisher unveröffentlichten Werken an dem Wettbewerb zu beteiligen. Jeder Beitrag muss eine Brücke mindestens zwischen zwei künstlerischen Sparten schlagen: Lyrik oder Prosa zu Bildern oder Musikwerken, zu Malern oder Musikerinnen - Malerei oder Zeichnungen mit einbezogenen literarischen Texten - Musik auf Gedichte oder Gemälde - Filme über KünstlerInnen und Künste ... Viele Möglichkeiten stehen offen.
Der gemeinnützige Kunstverein KUNSTGEFLECHT e. V. wurde von Musikern, Autoren und Malern am 18.12.2010 gegründet. Seine Mitglieder leben im Rheinland, aber auch in Süddeutschland, Berlin, Leipzig und Brüssel. Bisher erschienen 6 Hefte von "RHEIN!" - Zeitschrift für Worte, Bilder, Klang mit Beiträgen namhafter Künstlerinnen, u. a. Ulrike Draesner, Alban Nikolai Herbst, Urs Jaeggi, Alexander Kluge, Nora Luga, Joachim Sartorius. Dazu gab es 10 Veranstaltungen in Siegburg, Sankt Augustin, Köln, Mülheim a. d. Ruhr und Berlin.
Für den Wettbewerb ist bei Einreichung eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro auf das Konto des Kunstvereins KUNSTGEFLECHT bei der BB Bank eG Karlsruhe, Kontonummer 763 7802, Bankleitzahl 660 908 00, IBAN:DE 12 66090800 000 7637802, BIC: GENODE 61 BBB zu zahlen. Alle Teilnehmer erhalten mit der Bestätigung eine persönliche, nicht übertragbare Freikarte für das KUNSTFEST SIEGBURG im Wert von 12 Euro (21.11., 18-22 Uhr, Stadtmuseum Siegburg) mit namhaften Gästen wie Tanja Dückers, Stephan Krawczyk, Violeta Dinescu.
Alle Beiträge müssen zusammen mit einer Kurzübersicht zur Person und zur künstlerischen Arbeit, der Postadresse, der E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer in 4 Exemplaren per Post (nur Briefe, keine Päckchen und Pakete!) bis zum 30. August 2013 an folgende Adresse gesandt werden:
Kunstverein KUNSTGEFLECHT e. V.
Postfach 2129
D - 53813 Neunkirchen-Seelscheid
Für Nachfragen kann auch unsere E-Brief-Adresse genutzt werden: Kunstgeflecht@gmx-topmail.de. Informationen zu unserer Arbeit finden sich auf unserer Netzseite www.kunstgeflecht.de.
Folgende Vorgaben müssen eingehalten werden:
LITERATUR:
- Schriftliche Texte: maximaler Umfang aller Textbeiträge 10 Seiten. Einsendung auf Papier in 4 Exemplaren per Post UND NACH MÖGLICHKEIT ZUSÄTZLICH als WORD-Datei an unsere E-Brief-Adresse;
- Gesprochene Poesie, Hörtexte, Wort-Bild-Ton-Arbeiten u. ä.: maximal 10 Minuten auf 4 CD-Roms oder DVDs per Post
BILDENDE KUNST, PHOTOGRAPHIE: Maximal 5 Bilder, Zeichnungen, Photographien – als Photographie oder Kopie im Format DIN A4 oder DIN A5 per Post in 4 Exemplaren UND NACH MÖGLICHKEIT ZUSÄTZLICH als *.jpg-Datei (entweder an unsere E-Brief-Adresse oder per Post auf einer CD-Rom oder DVD).
FILM: maximal 10 Minuten Video, Kurzfilm oder Filmausschnitt. (einzusenden per Post auf vier DVDs)
MUSIK: Musikstücke bzw. Ausschnitte daraus für 1-2 Musiker mit maximal 10 Minuten, in 4 Exemplaren per Post - wenn möglich auf DVD, sonst als Notenkopien.
Die eingereichten Beiträge müssen selbst erstellt sein (nur ein Urheber!) und der Künstler/die Künstlerin muss alle Nutzungsrechte an ihnen besitzen, die sie bis zum 1. 6. 2014 für den Wettbewerb, das KUNSTFEST und den Abdruck in der Zeitschrift "RHEIN!" und Veröffentlichungen auf der KUNSTGEFLECHT-Netzseite abtritt.
Mit der Einsendung eines Wettbewerbsbeitrags werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Entscheidungen der Fachjury, die sich aus einem Komponisten, einem Maler und einem Autor zusammensetzt, sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beiträge werden nur zurückgesandt, wenn ausreichendes Rückporto beiliegt.
Einsendeschluss ist der 30. August 2013 (Datum des Poststempels).