Werkstipendien des Deutschen Literaturfonds
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Jede/r erfolgreiche Bewerberin bzw. Bewerber um ein Stipendium hat zusätzlich die Chance, den Kranichsteiner Literaturpreis (20.000 Euro), das New-York- oder London-Stipendium zu erhalten. Das neue Verfahren stellt die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Literaturfonds in den Mittelpunkt: Eine interne Jury wählt die Preisträgerinnen und Preisträger ausschließlich aus diesem Kreis aus.
Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:
1. Formloser Antrag
- Name, Adresse, Alter
- Ausbildung, Tätigkeitsbereich
- Verzeichnis der bisherigen Buch- Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
- Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
- Bankverbindung
2. Kostenbegründung
Im Falle der Autorenförderung:
Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
Im Falle der Vermittlungsförderung:
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung sind in der Kostenkalkulation nur Nettobeträge anzugeben. Im besonderen Falle der Förderung literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.
3. Projektbeschreibung/Exposé
4. Manuskriptprobe
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger den Deutschen Literaturfonds hierüber zu informieren und auch unverzüglich von der positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen auf Antrag möglich.
Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.
Alexandraweg 23
D-64287 Darmstadt
Tel.: +49-(0)6151-40 930
Fax.: +49-(0)6151-40 93 33
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