Übersetzungsförderungsprogramm für Belletristik aus Afrika, Asien und Lateinamerika
. April 2014 | 01.11.2014
Gefördert werden vorrangig Werke von Autorinnen und Autoren, die bisher gar nicht oder nur unzureichend in deutscher Übersetzung vorliegen, sowie Werke aus Ländern, deren Literatur nur unzulänglich auf dem deutschsprachigen Buchmarkt vertreten ist.
Anträge können bis spätestens 1. November und 1. April eines jeweiligen Jahres eingereicht werden. Entschieden wird über die Anträge von einer Jury, die eigens für dieses Programm gebildet wurde. Die Jury tagt in der Regel zweimal jährlich (Ende Januar und Juni).
Zum Zeitpunkt der Jury-Sitzung bereits im Druck befindliche Bücher können nicht mehr gefördert werden (was auch für Leseexemplare gilt). Die Jury holt unabhängige Gutachten (ggf. mehrere) ein, die die literarische Bedeutung des Werkes beurteilen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzusenden:
* Leseexemplar des Originals
* Kopie des Lizenz- oder Optionsvertrags
* Kopie des Übersetzungsvertrags
* Kalkulationsdaten (voraussichtlicher Ladenpreis etc.)
* Verlagsgutachten
* Angaben zum Zeitpunkt des Erscheinens der Übersetzung
* Höhe der Übersetzungskosten (die Höhe der Zuschüsse beträgt mindestens 50%, maximal 90% der Übersetzungskosten, wobei in der Regel ein Mindesthonorar von Euro 17,- bzw. sFr. 28,- je Normseite vorausgesetzt wird)
* Übersetzungsprobe (z.B. ein Kapitel, aber mindestens 6 Seiten)
*Antragsformular
Postfach 10 01 16
D-60001 Frankfurt
Webseite
Frau Corry von Mayenburg
Tel.: +49-(0)69-21 02-250
Fax.: +49-(0)69-21 02-277 /227
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