Hessisches Literaturstipendium (Aquitaine)

5. Januar 2015

5. Januar 2015

zwei Monate
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Landeshauptstadt Wiesbaden, Hessischer Literaturrat
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Buchveröffentlichung erforderlich.
Es muss ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein, dort geboren zu sein, studiert zu haben, sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation) oder mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben (Autor/ Übersetzer/ Lektor/ Dramaturg etc.).

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Beschreibung
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen so-wohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehören die Regionen Emilia Romagna (Bologna) in Italien, Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich und Wielkopolska (Poznan) in Polen. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft zum Bundesstaat Wisconsin in den U.S.A. und ein Kulturabkommen mit der Republik Litauen.
Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 literarische Projekte mit Rumänien und der Tschechischen Republik ins Leben gerufen. Rumänischer Partner ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.

Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literatur-stipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.

2015: Aquitaine (Frankreich)
Seit dem Start des Stipendienprogramm im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austausch-programme zwischen der Aquitaine und Hessen statt. In diesem Zusammenhang kann von 15. April bis
15. Juni 2015 wieder ein hessischer Autor oder Übersetzer nach Frankreich kommen. Aufent-haltsort ist Bordeaux.

Teilnahmebedingungen:
- Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke
- Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.

Erwartungen an den/die Stipendiat/in:
- Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht französische Sprachkenntnisse vorhanden sind)
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
- Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).

Bewerbungsverfahren:
- Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
- Die endgültige Auswahl des Stipendiaten erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Bordeaux.
- Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis Ende Januar 2015.

Stipendiengeld:
- Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der Stipendiat über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
- Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der Stipendiat/ die Stipendiatin insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiatengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbung

Unterlagen:
-Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendi-en)
-kurzes Statement (1/2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Bordeaux hervorgeht
a)die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium’
b)das individuelle Arbeitsvorhaben während des 2-monatigen Aufenthalts
-Arbeitsproben (max. 5 Seiten)
-Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an Sprachkurs…)
-Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeit-geberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
-Bankverbindung
-Vorgabe: Aus organisatorischen Gründen ist die Bewerbung auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. Der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Es soll sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben beschränkt werden. Die Bewerbung kann auch als zusammenhängendes pdf (1 Datei) per E-Mail eingereicht werden.

Hessischer Literaturrat e.V. c/o Stefanie Gleim
Ludwigstraße 29
63263 Neu-Isenburg
 

Hartmut Holzapfel
Tel.: 0171-5 57 99 03
info@hessischer-literaturrat.de