Arbeitsstipendien für Münchener Autor*innen
Die Landeshauptstadt München vergibt alljährlich zwei mit je 6.000 Euro dotierte Arbeitsstipendien für Münchner Autor*innen, die sich mit ihrem Werk bereits literarisch ausgewiesen haben und im Literaturbetrieb in Erscheinung getreten sind: durch Veröffentlichungen in Verlagen, Lesungen, Auszeichnungen oder Rezensionen. In erster Linie werden Prosaprojekte aller Genres (Romane, Erzählungen, Romanbiografien, literarische Essays) berücksichtigt, es werden aber auch anspruchsvolle Lyrikprojekte in die Auswahl einbezogen.
Eigenbewerbung ist erforderlich.
Eine gleichzeitige Bewerbung für das Arbeitsstipendium und das Literaturstipendium der Stadt München (für Nachwuchsautorinnen und -autoren) ist nicht möglich.
Eine vom Stadtrat berufene Jury übernimmt die Auswahl aus den eingesandten Bewerbungen; die Entscheidung obliegt dem Stadtrat.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Der Autor/die Autorin muss in München leben (S-Bahn-Bereich).
- Bereits erfolgte Veröffentlichung von mindestens zwei eigenständigen literarischen Werken (nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag, nicht als Book on Demand oder im Internet).
- Das Projekt sollte bis Ende des Ausschreibungsjahres unveröffentlicht sein.
- Jeder Bewerber / jede Bewerberin kann nur ein Projekt einreichen.
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig für ein Arbeitsstipendium und für eines der (biennal vergebenen) Literaturstipendien der Landeshauptstadt München zu bewerben. Letztere sind für den Nachwuchs gedacht bzw. für Autoren/innen, die noch nichts oder sehr wenig veröffentlicht haben. Stipendiat*innen des Vorjahres sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Arbeitsstipendium ausgeschlossen.
Einreichung folgender Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, das heißt: sieben komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen) "Sets" für die Jurorinnen und Juroren:
* Textprobe: 30 Seiten (à 1800 Zeichen)
* Exposé des Projekts
* Biobibliographie
* Informationen über Entwicklungsstand des Manuskripts, voraussichtlichen Gesamtumfang und geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung/Veröffentlichung, ggf. über Verlagsvertrag.
Einsendung der Bewerbungen an:
Landeshauptstadt München
Kulturreferat / Abteilung 1
Arbeitsstipendien Literatur
Burgstraße 4
80331 München.
Mit der Einreichung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (in der Regel im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Wenn es explizit gewünscht wird, können sie nach der Entscheidung über die Vergabe im Kulturreferat abgeholt werden.