Am Schweizer Literaturwettbewerb können Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Autorinnen und Autoren teilnehmen. Die Anmeldung gilt für ein im Vorjahr publiziertes literarisches Werk, das in einer der Landessprachen oder in einem der Schweizer Dialekte verfasst wurde. Die Eidgenössische Jury für Literatur bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten ein Preisgeld von je 25'000 Franken und werden gezielt unterstützt, um ihre Werke in der Schweiz und im Ausland bekannt zu machen.
Die Eidgenössische Jury für Literatur wählt unter Beizug von Fachpersonen bis Ende November unter den zugelassenen Eingaben diejenigen Autorinnen und Autoren aus, die einen Schweizer Literaturpreis gewinnen. Die Teilnehmenden werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Die Autorinnen und Autoren der prämierten Werke erhalten einen Preis von 25 000 Franken und profitieren von weiteren Promotionsmaßnahmen. Autorinnen und Autoren, die einen Preis erhalten, sind verpflichtet, an der Preisverleihung und den verschiedenen Promotionsmassnahmen teilzunehmen.
Der Wettbewerb findet in elektronischer Form statt. Eingaben, die nicht über die Förderplattform (FPF) eingehen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.
1) Anmeldung
Um am Literaturwettbewerb teilnehmen zu können, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber zunächst auf der Förderplattform FPF registrieren. Danach erhalten sie eine Kundennummer (BAK-ID). Ausführliche Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesamts für Kultur BAK zu finden: Schweizer Literaturwettbewerb (admin. ch).
Das Gesuch muss folgende Dokumente enthalten:
- PDF des Werkes (zum Beispiel ein Gut zum Druck). Das PDF Ihres Werkes muss zwingend wie folgt benannt sein: Name Vorname – Titel des Werkes;
- Bei Anmeldung durch den Verlag: Der Scan eines Schweizer Personalausweises (ID/Pass) oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung der Autorin/des Autors als .JPG/PDF (max. 1 MB).
Nach abgeschlossener Anmeldung überprüft das BAK die Teilnahmeberechtigung gemäss Ziff. 1 und informiert die Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden übertragen dem BAK mit der Anmeldung unentgeltlich das Recht, die eingereichten Werke auszugsweise im Rahmen der Veranstaltungen zu den Schweizer Literaturpreisen und in sämtlichen Publikationen des BAK in jeder möglichen Weise urheberrechtlich zu nutzen.
Teilnahmeberechtigt sind Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Autorinnen und Autoren eines literarischen Werks, das zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 erstmals erschienen ist und in einer der Landessprachen oder in einem der Schweizer Dialekte verfasst wurde.
Werke, die bereits eingereicht wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei Gemeinschaftswerken muss mindestens ein Gruppenmitglied das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Auch Verlage können Werke einreichen. Der Verlag muss jedoch zuvor das Einverständnis der Autorin oder des Autors einholen.