Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Das Land Niedersachsen vergibt im Bereich der Literatur Arbeitsstipendien, die der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache dienen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“ Worpswede) zu verbringen.
Allgemeine Voraussetzungen
Ein Arbeitsstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2016 regelmäßige von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Jahresstipendium) oder eine Landesförderung erhält. Das Arbeitsstipendiumstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
Das Online-Antragsverfahren für Literaturstipendien ist abrufbar auf der Internetseite (Pfad: Themen / Kultur / Literatur / Stipendien).
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
• Lebenslauf,
• Verzeichnis der Veröffentlichungen,
• Leseprobe von maximal 10-15 Manuskriptseiten,
• Projektbeschreibung.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift bis zum 15.01.2017 postalisch einzureichen. Zudem ist der Antrag im Online-Antragssystem über den Button „Antrag jetzt einreichen“ einzustellen.
Das Arbeitsstipendiumstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
Bewerbungsstelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Referat 32 -
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
http://www.mwk.niedersachsen.de/master/C732_L20_D0.html
Ansprechpartner/in:
Rebecca Eichhorn
Tel.: +49-(0)511-120-25 58
Rebecca.Eichhorn(at)mwk.niedersachsen.de