Arbeitsstipendien des Landes Niedersachsen für niedersächsische Autoren
Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Ihrem
Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die Ihren Wohnsitz oder
Arbeitsplatz in Niederachsen haben.
Das durchschnittliche
Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers soll die
3.000 € - ohne Sonderzahlungen - nicht übersteigen.
Literatur ein Jahresstipendium zu vergeben. Es soll freiberufliche
Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen
Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein.
Arbeitsstipendien (bis zur Höhe von 3.000 Euro), die nur im Bereich
Literatur vergeben werden können, sollen eine AutorIn finanziell in die
Lage versetzen, verstärkt künstlerisch tätig zu sein, das heißt, es ist
im weitesten Sinne projektbezogen. Das durchschnittliche monatliche
Bruttoeinkommen eines Antragstellers soll in den letzten Monaten vor
Antragstellung die Endgrundvergütung der VergGr. III BAT (rund 3.000
Euro) nicht überschreiten. Die Arbeitsstipendien werden jeweils
ausgeschrieben. Sofern aktuelle Ausschreibungen laufen, können diese
links in der Rubrik "Aktuelle Ausschreibungen" auf der Homepage des
Ministeriums eingesehen werden.
Die Qualität des bisherigen künstlerischen Schaffens und des
beabsichtigten Vorhabens muss eine Förderung rechtfertigen. Hierzu
werden gutachterliche Äußerungen der jeweiligen Fachkommission
eingeholt.
Die Bewerbung ist in 8-facher Ausführung (nebst Anlagen) einzusenden.
Beizufügen sind dem Antrag:
• Lebenslauf,
• Verzeichnis der Veröffentlichungen
• Leseprobe von maximal 20 Manusskriptseiten
• Projektbeschreibung
Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt
bei den Akten.
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
Webseite
Heike Fliess, Monika Danebrock
Tel.: +49-(0)511-120-25 78
Heike.Fliess@mwk.niedersachsen.d