Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium für Literatur / Stadtschreibung

30. Juni 2012

Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium
für Literatur / Stadtschreibung
Präambel
Eduard Rosenthal - Jenaer Ehrenbürger und Begründer der Thüringer Verfassung sowie langjähriger
Vorsitzender des ersten Jenaer Kunstvereins - ließ 1892 die Villa Rosenthal errichten. Nach dem Tod
ihrer Eigentümer ging die Villa in den Besitz der Stadt Jena über und wird seit 2009 von JenaKultur
betrieben. In Gedenken an Eduard und Clara Rosenthal vergibt JenaKultur ab 2010 Stipendien an
Literaten/-innen. Mit dem Stipendium soll den Stipendiaten die Möglichkeit gegeben werden, sich
innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ausschließlich und mit finanzieller Sicherheit der Arbeit im
Bereich Literatur zu widmen.
§ 1 Voraussetzungen
Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Für eine Bewerbung um das Stipendium sind
deutschsprachige Literaten/-innen, welche sich nicht im Studium befinden und bereits publiziert
haben, teilnahmeberechtigt.
JenaKultur behält sich vor, in Ausnahmefällen das Stipendium außerhalb einer Ausschreibung zu
vergeben.


§ 2 Dauer
Die Stipendien für Literatur werden alle zwei Jahre, beginnend mit September 2010, vergeben. Es
werden vier Stipendiaten für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten benannt. Stipendienzeiten
sind immer Januar bis Juni und Juli bis Dezember, beginnend mit Januar 2011.


§ 3 Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung müssen neben ausgefülltem Bewerbungsformular; Vita, Exposé und
Publikationsliste (max. 3 DIN A4 Seiten insgesamt) Textproben aus den letzten zwei Jahren Arbeit
(max. 4 DIN A4 Seiten) beiliegen. Das einzureichende Exposé soll auch auf den
Grundlagentext, welcher auf www.villa-rosenthal-jena.de zum Download bereit steht,
Bezug nehmen.
Wir bitten vom Einreichen zusätzlicher Arbeitsmaterialien abzusehen.


Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30. Juni. Es gilt das Datum des Poststempels.


Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien für
den Bereich LITERATUR/ STADTSCHREIBUNG


Bewerbungen sind an die folgende Anschrift zu richten:
JenaKultur
c/o Villa Rosenthal
Knebelstraße 10
07743 Jena
Deutschland
Wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag der Bewerbung beiliegt, ist JenaKultur gern bereit
die eingereichten Bewerbungsunterlagen zurückzusenden.


§ 4 Umfang
JenaKultur stellt während des Stipendienzeitraumes eine kleine, möblierte Wohnung im
Dachgeschoss der Villa Rosenthal miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Das Stipendium ist mit
EUR 1.000,-- pro Monat für sechs Monate dotiert. Ein wesentlich verzögerter Antritt sowie ein
vorzeitiger Abbruch führen zu einer anteiligen Kürzung des Stipendiums. Während der
Stipendiumszeit wird erwartet, dass der/die Stipendiat/-in in Jena lebt und arbeitet. Es ist
erwünscht, dass der/die Stipendiat/-in regelmäßig Texte für ein Onlinetagebuch für die
Internetpräsenz www.villa-rosenthal-jena.de zuarbeitet.
Am Ende des Stipendiums soll eine öffentlichen Lesung durchgeführt werden.


§ 5 Vertrag, Hausordnung
Mit der Stipendienzusage erhält der/die Stipendiat/-in einen Stipendiatenvertrag und die
Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch den/die Stipendiat/-in
rechtswirksam verliehen. Das Stipendium kann einem/r Bewerber/-in innerhalb des regulären
Ausschreibungsverfahrens nur einmal zugesprochen werden.


§ 6 Auswahlverfahren
Die Vorauswahl wird durch eine literarisch-wissenschaftliche Kommission getroffen. Aus der Gruppe
der Nominierten werden durch eine Jury die Stipendiaten/-innen benannt.
Die Jury besteht aus jeweils fünf Mitgliedern und wird alle zwei Jahre, beginnend mit September
2010, tagen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand aller Unterlagen aus,
die von den Bewerbern/-innen einzureichen sind. (Genaue Angaben siehe unter
Bewerbungsunterlagen). Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen finden keine
Berücksichtigung.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums
besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird gegenüber den Bewerbern/-
innen nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt. Weiterhin wird die Auswahl der
Stipendiaten/-innen im Anschluss der Tagung auf www.villa-rosenthal-jena.de veröffentlicht.


§ 7 Annahmeerklärung
Mit der Beteiligung an der Bewerbung werden diese Ausschreibungsbedingungen anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.