Deutscher Kinder-Hörspielpreis
Der Deutsche Kinderhörspielpreis wird jährlich im November durch den ARD-Vorsitzenden oder den Geschäftsführer der Filmstiftung NRW bzw. einen Vertreter verliehen. Das mit dem Deutschen Kinderhörspielpreis ausgezeichnete Werk soll nach Möglichkeit im Rahmen der ARD Hörspieltage vorgeführt werden.
Zur Einreichung berechtigt sind die Landesrundfunkanstalten der ARD und das Deutschlandradio als auch Verlage, Autoren und andere Hörspiel Produzenten. Die eingereichten Werke müssen veröffentlicht/gesendet sein oder einen festen Sende-/Veröffentlichungstermin bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Preis vergeben wird, nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli des Vorjahres gesendet/veröffentlicht wurden, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf maximal eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 min. und einer Mindestlänge von 20 min. in Form einer CD zum Wettbewerb einreichen. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind zugelassen. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht werden. Die Einreichung einer Serienfolge schließt die Einreichung anderer Folgen derselben Serie aus.
Mit der Produktion (in zehnfacher CD-Kopie) sind einzureichen:
1) Anmeldeformular (die dort gemachten Angaben sind für die Einreichung verbindlich)
2) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion und gegebenenfalls deren Erstsendedatum und Daten von Veröffentlichungen des Werkes.
3) Manuskript oder, wo ein solches nicht vorliegt, ein Treatment.
4) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers.
5) Angaben zu den Online Nutzungsrechten
Mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags räumt der Einreicher dem federführenden Veranstalter der Hörspieltage an seiner Produktion alle erforderlichen Rechte ein, um die Produktion im Rahmen der Hörspieltage öffentlich wiederzugeben und stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei, die wegen dieser Nutzung etwa erhoben werden. Das Gewinner-
stück soll nach Möglichkeit während eines Zeitraums von sieben Tagen im Internetangebot der ARD zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
Die Abklärung der Rechte erfolgt im Einzelfall mit dem Gewinner. Es wird angeregt, eine Kopie der Produktion in den Präsenzbestand der Mediathek des ZKM dauerhaft einzustellen, nicht zuletzt zum Zwecke der Bekanntmachung des Preises und der Werbemaßnahmen für das Rundfunkwesen.
Per E-Mail sollen folgende Anlagen an Juliane.Schmidt@rbb-oline.de gesendet werden:
a) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion sowie Erstsendedatum / Veröffentlichungsdaten
b) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers
c) Druckfähiges Foto des Urhebers (jpg Format) inkl. Copyright-Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr.; eventuell anfallende Abdruckkosten werden vom Einsender übernommen)
Per Post wird das Anmeldeformular sowie jeweils in 10-facher Ausführung (so sortiert, dass das Einreichungspaket aus 10 Päckchen besteht, die jeweils Punkt 1 bis 3 enthalten):
1. Die Produktion auf CD
2. Manuskript oder Treatment
3. Die Anlagen a) und b) als Ausdruck
Masurenallee 8 - 12
D-14057 Berlin
Juliane.Schmidt@rbb-online.de
Webseite
Juliane Schmidt
Tel.: +49 (0) 211- 93 05 00
Juliane.Schmidt@rbb-online.de