EU-Programm KREATIVES EUROPA - KULTUR / Kategorie Kategorie drei- und vierjährige Übersetzungsförderung

12. März 2014
12. März 2014 | 1. Februar 2017
Europäische Union
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Sowohl der Antrag als auch die entsprechenden Anhänge sollten in einer der 23 Amtssprachen der EU eingereicht werden. Um das Verfahren jedoch zu beschleunigen, werden die Antragsteller gebeten, ihre Unterlagen in einer der drei Sprachen einzureichen, in denen die Leistungsbeschreibung veröffentlicht wurde: Englisch, Französisch, Deutsch.

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Beschreibung
Ziel
Die Förderung von Literaturübersetzungsprojekten dient dazu, die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union und in den am Teilprogramm KREATIVES EUROPA - KULTUR teilnehmenden Ländern zu fördern und gleichzeitig literarische Werke von hoher Qualität sowohl länderübergreifend möglichst weitreichend zu verbreiten als auch den Zugang zu ihnen zu verbessern. Dadurch sollen neue Publikumsschichten erschlossen werden. Zudem soll die Bewerbung europäischer Literatur u.a. durch Verwendung von Digitaltechnik für den Vertrieb gefördert werden.

Budget und Zuschuss
Das Gesamtbudget für literarische Übersetzungsprojekte entspricht zusammen ca. 7% des Gesamtbudgets (454,8 Mio Euro) im Teilprogramm KREATIVES EUROPA – KULTUR, was für den Zeitraum 2014-2020 etwa 31,8 Mio. Euro entspricht. Die Europäische Kommission wird in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm für jedes Förderjahr neu festlegen, wie hoch das Budget für Literaturübersetzungsprojekte sein wird.

Für das Haushaltsjahr 2014 sind für beide Kategorien der Literaturübersetzungsprojekte zusammen rund 3,6 Mio. Euro vorgesehen.

Der Projekt-Zuschuss der EU beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts. 3- bzw. 4-jährige Literaturübersetzungsprojekte mit Partnerschaftsrahmenvereinbarungen können jährlich maximal 100.000 Euro durch die EU bezuschusst werden. Die verbleibenden 50% der Projektkosten müssen vom Antragsteller aufgebracht werden. Zusätzlich zur Partnerschaftsrahmenvereinbarung wird die jährliche Bezuschussung durch ein „specific agreement“ geregelt.

Zeitplan
Während der gesamten Programmlaufzeit von KREATIVES EUROPA sind zwei Ausschreibungen für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen im Bereich Literaturübersetzungsprojekte vorgesehen.

1. Einreichfrist für dreijährige Förderung (Partnerschaftsrahmenvereinbarung): 12. März 2014
Der Projektaufruf wurde im Dezember 2013 veröffentlicht. Der Maßnahmenstart muss zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Dezember 2014 erfolgen.

2. Einreichfrist für eine vierjährige Förderung ( Partnerschaftsrahmenvereinbarung): 1. Februar 2017
Der Projektaufruf soll im November 2016 veröffentlicht werden. Der Maßnahmenstart muss zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Dezember 2017 erfolgen.

Voraussetzungen
Die Verlage:
-können pro Antrag max. 10 zu übersetzende Werke einreichen
-müssen über die benötigte finanzielle und fachliche Kompetenz verfügen
-müssen den grenzüberschreitenden Charakter der Übersetzung nachweisen
-müssen eine Originalausgabe jedes zu übersetzenden Werkes vorlegen
-müssen einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit einem Übersetzer vorlegen, der in seine Muttersprache übersetzt
-müssen jedem übersetzten Werk die Biografie des Übersetzers hinzufügen

Die Werke:
-können sowohl in gedruckter Form als auch im digitalen Format (E-Books) vorliegen
-müssen zum Bereich Belletristik zählen und von hohem literarischen Wert sein, wobei die Gattung (Roman, Kurzgeschichte, Theaterstück, Lyrik, Comic, Kinderbuch etc.) unerheblich ist
-dürfen keine Sachbücher sein
-müssen in einer offiziellen Sprache der am Teilprogramm KREATIVES EUROPA - KULTUR teilnehmenden Länder geschrieben sein und in eine solche übersetzt werden
-müssen in der Ausgangssprache bereits veröffentlicht worden sein
-dürfen in der Zielsprache noch nicht veröffentlicht worden sein
-müssen von Autoren geschrieben worden sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines am Teilprogramm KREATIVES EUROPA -KULTUR teilnehmenden Landes sind.

Bewerbung

Antragsberechtigt sind Verlage oder Verlagsgruppen, die eine Verlagstätigkeit nachweisen können und ihren Sitz in einem der am Teilprogramm KREATIVES EUROPA - KULTUR teilnehmenden Länder haben. Zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist müssen sie seit mindestens zwei Jahren eine eingetragene Rechtspersönlichkeit sein.

Einzelpersonen können nicht als Projektträger fungieren und können somit auch keine Zuschüsse beantragen.

Antragsteller müssen sich entscheiden, ob sie einen Antrag unter Kategorie 1 oder Kategorie 2 einreichen. Für ein Projekt darf nur ein Antrag unter einer Kategorie gestellt werden.

       
 

Sabine Bornemann, Cultural Contact Point Germany
Tel.: +49-(0)228-20 135 20
info@ccp-deutschland.de