Ziel der Hörspielförderung ist die Unterstützung des traditionellen, literarischen Hörspiels sowie die Unterstützung von experimentellen, innovativen und spielerischen Findungsprozessen des Genres. Die Förderung richtet sich an Autoren, Autorengruppen, freie Produktionsteams, freie Künstler sowie Musiker.
Es gibt folgende Förderprogramme:
Stipendium
Ein Stipendium soll nur projektgebunden für ein Originalhörstück vergeben werden. Bei Bewerbungen ist eine Projektbeschreibung notwendigerweise vorzulegen, die zuverlässig Auskunft über die literarische Qualität und die Vorstellung der akustischen Erscheinungsform gibt. Die Auszahlung des Stipendiums wird in dem Stipendienvertrag geregelt. Das geförderte Projekt und/oder ein Arbeitsbericht ist der Filmstiftung nach Beendigung des Stipendiums vorzulegen. Näheres regelt der Stipendienvertrag.
Produktionsförderung
Gefördert werden können nur Projekte, die in Manuskriptform, Partitur und/oder Produktionsbeispiel vorliegen. Dabei muß eine technische Qualität gewährleistet sein, die die Verwertbarkeit in Radioprogrammen wie auch auf anderen Verteilkanälen (Internet, CD) garantiert. Die Fördersumme einer Produktion richtet sich nach den Produktionskosten, wobei der Antragsteller in angemessenem Umfang Eigenleistung und/oder Eigenmittel einzusetzen hat. Die Auszahlung von bewilligten Fördermitteln setzt voraus, daß die Gesamtfinanzierung nachgewiesen ist. Näheres regelt der Produktionsfördervertrag.
Kommunikationshilfen
Gefördert werden können Seminare/Workshops im Rahmen der Aus- und Weiterbildung aller dem Hörspiel nahestehenden Berufsfelder.
Publikationsförderung
Gefördert werden kann die Verwertung auf Tonträgern und anderen Medien von herausragenden Produktionen, für die keine stabile Marktsituation gegeben ist.
Antragsberechtigt sind:
1. Antragsteller aus NRW
2. Antragsteller für Projekte, die in NRW produziert werden oder für die eine Option auf Verwertung in NRW vorliegt.
3. Antragsteller für Projekte, die im besonderen (kulturellen) Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Das Antragsformular und die auf diesem angegebenen Unterlagen sind jeweils in 5-facher Ausfertigung einzusenden.