Hamburger Förderpreise für Literatur

11. August 2014
11. August 2014
 
6.000 Euro
Freie Hansestadt Hamburg
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Ende November/Anfang Dezember im Literaturhaus Hamburg
Die AutorInnen müssen ihren ersten Wohnsitz und - in überprüfbarer Weise - ihren Lebensschwerpunkt in Hamburg oder im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes haben.
Anonyme Bewerbung verlangt.

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Beschreibung
Die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autorinnen und Autoren mit sechs Arbeitsstipendien von je 6000 Euro. Die Stipendien können geteilt werden.

Frühere Preisträger dieses Wettbewerbes können sich erst vier Jahre nach Erhalt ihres Preises wieder beteiligen. Autoren, die insgesamt bereits drei Förderpreise (gleichgültig, ob für Literatur oder für literarische Übersetzungen) erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerbung

Es wird darauf hingewiesen, daß die Einsendung anonym sein muß, d.h. auf den Arbeitsproben darf der Name nicht erscheinen. Bewerber dürfen jeweils nur eine Bewerbung einreichen. Die Bewerbungen muss zwei Umschläge enthalten, die in einem Umschlag zusammen eingereicht werden:

1) Einen ersten Umschlag, in dem eine Liste mit Kennwort, Namen und Adresse, bio- und (falls vorhanden) bibliographischen Angaben enthalten ist. Das Kennwort und der Name müssen auch auf dem Umschlag selbst vermerkt sein. Diese Angaben verbleiben bei der Kulturbehörde.
Die Kulturbehörde überprüft die formale Zulässigkeit der Bewerbung anhand der angegebenen Daten.

2) Einen zweiten Umschlag mit den literarischen Arbeitsproben in zweifacher, von einander getrennter Ausfertigung sowie dem Registraturbogen, der auf der Webseite zu finden ist. Auch auf den Titelblättern der Arbeitsproben müssen das gewählte Kennwort und das Lebensalter des jeweiligen Bewerbers vermerkt werden, nicht jedoch der Name. Dieser zweite Umschlag wird der Jury zugeleitet. Die Arbeitsproben sollten sich auf lediglich eine literarische Gattung beschränken:

- bei Romanen eine Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten entspricht, sowie ein Exposé des Gesamttextes,
- bei Kurzprosa (Erzählungen, literarischer Essay und andere Prosatexte) eine Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten entspricht, mindestens aber einen abgeschlossenen Text,
- bei Lyrik mindestens 10 Gedichte,
- bei Theaterstücken, Hörspielen oder anderen literarischen Formen eine Textmenge, die maximal circa 30 Manuskriptseiten entspricht.

Die eingereichten Arbeitsproben müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie können aus unfertigen oder
abgeschlossenen Werken stammen, dürfen aber nicht veröffentlicht sein. (Veröffentlichungen in Internetforen
zählen nicht.) Ihre formale Gestaltung muss den Hinweisen zur Gestaltung der Arbeitsproben entsprechen:

1) Handschriftliche Arbeitsproben können nicht berücksichtigt werden.

2) Die eingesandten Typoskripte müssen das DIN A 4 - Format einhalten. Die Texte sollten einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten, die einzelnen Seiten nicht mehr als 60 Zeichen je Zeile (= 1800 Zeichen pro Seite) umfassen. Das Papier darf nicht gefaltet, zerknittert oder beschädigt sein. Es darf nur einseitig bedruckt sein.

3) Die Typoskripte dürfen nicht geklammert oder in irgendeiner anderen Art fest gebunden oder geheftet sein. Hüllen und Büroklammern hingegen können verwendet werden. Zusammenhängende Endlosbögen sind nicht zugelassen.

4) Die Typoskripte müssen ein deutliches, einwandfrei fotokopierbares Schriftbild aufweisen.

5) Gestalterische Elemente (Zeichnungen o.ä.) bitte ausschließlich als Kopien einreichen.

Es wird darum gebeten, keine Originale einzureichen.

Kulturbehörde Hamburg
Hohe Bleichen 22
D-20354 Hamburg
Tel.: +49-(0)40-42 824-0
Fax.: +49-(0)40-42 824-244
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Stichwort: Literaturförderpreise 2014

Dr. Wolfgang Schömel, Literaturreferent
Tel.: +49-(0)40-42 824-288
Wolfgang.Schoemel@bksm.hamburg.d