Journalistenpreises 2024 Assistierter Suizid – vom Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben

1. Juli 2024

Motto des Journalistenpreises 2024

Assistierter Suizid – vom Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Die Beihilfe zum Suizid sollte in der Folge als rechtliche Grauzone neu geregelt werden. Nachdem beide Gesetzentwürfe im Juli 2023 im Bundestag gescheitert sind, bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, diese teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Der assistierte Suizid ist möglich, jedoch nicht die aktive Sterbehilfe, bei der ein tödlich wirkendes Mittel verabreicht wird.

Im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen und den daraus folgenden Diskussionen um die gesetzlichen Neuregelungen erfährt das Thema eine wachsende öffentliche Aufmerksamkeit. Dabei geht es um die Frage nach den Ursachen für die Sterbewünsche, aber auch um die Möglichkeiten, die Lebensbedingungen so zu verbessern, dass diesen Wünschen entgegengewirkt werden kann.

Gesucht werden Beträge, die sich mit den gesellschaftlichen Hintergründen und Ursachen für die Suizidwünsche in bestimmten Lebenslagen oder der juristisch-medizinischen Perspektive wie der Definition der „Freiverantwortlichkeit“ (Definition des Bundesgerichtshofs), aber auch mit der ethischen oder theologischen Dimension eines selbst gewählten Lebensendes befassen.

Berücksichtigt werden Beiträge, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2024 erschienen sind. Wir verlängern den Bewerbungszeitraum. Neuer Einsendeschluss ist der 1. Juli. Das Teilnahmeformular befindet sich weiter unten zum Herunterladen. Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt zu.

Die feierliche Preisverleihung findet am 19. November in der Bertelsmann-Repräsentanz, Unter den Linden 1, in Berlin statt.

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Über den Preis

Der mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Preis berücksichtigt gleichberechtigt Beiträge aus Print, Hörfunk, Online und Fernsehen. Die Preisträger*innen werden durch eine Fachjury unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Christian Stäblein, geistlicher Leiter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, ermittelt.

Die Auszeichnung wird seit 2006 verliehen. Im Jahr 2012 wurde der Preis in „Richard-von-Weizsäcker-Journalistenpreis“ umbenannt.

Die Resonanz auf die Ausschreibung nimmt dabei kontinuierlich zu: Ein schönes Signal, das zeigt, dass diese wichtigen Themen immer stärker in den Medien und somit im Bewusstsein der Menschen ankommen.

Auch im Jahr 2024 lobt die Unionhilfswerk-Förderstiftung wieder ihren Richard-von-Weizsäcker-Journalistenpreis aus.