Kinder- und Jugendbuchautoren-Stipendium des Landes Niedersachsen 2014
Allgemeine Voraussetzungen
Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2014 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeits- stipendien) oder eine Landesförderung erhält.
Die Bewerbung ist in 9-facher Ausführung einzusenden. Für den Antrag ist ein Formblatt vorgesehen, das auf der Internetseite zu finden ist. Dem Antrag ist hinzuzufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der Veröffentlichungen,
- Leseprobe von max. 10-15 Manuskriptseiten,
- Projektbeschreibung.
Die Unterlagen sollen nicht geheftet werden. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antrags- exemplar verbleibt bei den Akten.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von der positiven Förderentscheidung einer anderen Einrich- tung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grund- sätzlich ausgeschlossen.
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