Anonyme Bewerbung verlangt.
Der Förderpreis wird künftig an eine Nachwuchsautorin bzw. an einen Nachwuchsautor vergeben. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen im Ruhrgebiet leben. Dotiert ist der Förderpreis mit 5.000 Euro. Eine Altersgrenze besteht weiterhin nicht. Selbstbewerbungen sind ebenso zugelassen wie Nominierungen von Literaturinstitutionen wie z.B. Verlagen, literaturnahen Einrichtungen und den Jurymitgliedern.
Für den Förderpreis 2024 dürfen Texte in unterschiedlicher Form (Gedichte, Essays, Geschichten, spoken word und andere Formate) eingereicht werden, die zwischen Anfang Januar 2022 und Ende Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Es sind die verschiedensten Veröffentlichungsplattformen zugelassen, analog ebenso wie digital: Blogs, Webseiten, Anthologien, Zeitschriften, aber auch auf Bühnen vorgetragene Texte. Es wird kein Thema vorgegeben. Eine unabhängige Jury entscheidet über den Förderpreisgewinner bzw. die Förderpreisgewinnerin.
Bedingungen:
• Zugelassen sind unterschiedliche Textformen in Lyrik und Prosa: Gedichte, Essays, Geschichten, Spoken Word und andere Formate, ausgeschlossen sind Theaterstücke und Drehbücher
• Es gibt keine Themenvorgabe und keine Altersbegrenzung
• Es sind verschiedene Veröffentlichungsformen zugelassen, digital wie analog: gedruckte Bücher oder ebooks, Zeitschriften, Blogs, Webseiten, Bühnenvorträge u. Ä.
• Mehrere Texte können eingereicht werden
• Veröffentlichungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 (Erstveröffentlichung)
Bewerbungen mit ausgefülltem Bewerbungsformular und wenn möglich einer PDF-Datei des Textes/der Texte gehen an: foerderpreis@literaturbuero-ruhr.de