Modell zur Förderung der Literatur in der Region Basel/Bereich Autorenförderung
Folgende natürliche und juristische Personen sind förderungsberechtigt und können Gesuche einreichen:
1. Autorenförderung:
Deutsch- oder fremdsprachige AutorInnen aus der Region Basel, die seit mindestens zwei Jahren in der Region domiziliert sind.
2. Produktionsförderung:
- Verlage und HerausgeberInnen, die Werke von in der Region wohnhaften AutorInnen publizieren wollen.
- In der Region domizilierte Verlage, die Werke von deutschsprachigen AutorInnen aus der Schweiz publizieren wollen.
Eingereichte Gesuche werden in der Regel bis Ende des nächstfolgenden Monats behandelt und schriftlich beantwortet.
Die Gesuche sind vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen in achtfacher Ausführung schriftlich einzureichen. Gewünschtes Format der Einsendung ist DIN A4, Hochformat.
Auf die Einsendung von gebundenen oder plastifizierten Unterlagen (Sichtmappen, Klarsichtfolien, Umschläge etc.) ist zu verzichten.
Die Gesuche müssen je nach Förderart folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1. Autorenförderung:
- biografische Angaben der Autorin oder des Autors: Name, Adresse, Telefon, Lebenslauf, Werkverzeichnis
- Titel
- Projektabsicht
- Exposé, Inhaltsangabe
- Zeitplan
- Manuskript, maximal 20 Seiten à 2'000 Zeichen
2. Produktionsförderung:
- vollständiges, fertig lektoriertes Manuskript
- Motivationsschreiben, Begründung des Verlags
- Publikationsplan (Auflage, Ausstattung, Vertrieb, Promotion, Fristen)
- Verlagskalkulation und Vertrag zwischen AutorIn und Verlag bezüglich Honorar(vorschüssen), Tantièmen, Abnahmegarantien u.ä.
Marktplatz 30a, Postfach
CH-4001 Basel
Tel.: +41-(0)61-26 784 06/13
Fax.: +41-(0)61-26 768 42
kultur@bs.ch
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Regula Düggelin, Beauftragte für Kulturprojekte
Tel.: +41-(0)61-26 766 18
Fax.: +41-(0)61-26 768 42
regula.dueggelin@bs.ch