Pfalzpreis für Literatur (Haupt- und Förderpreis)

8. April 2013
8. April 2013
alle drei Jahre
10.000 Euro | einmalig
Bezirksverband Pfalz
Webseite
voraussichtlich im November 2013
Es soll entweder ein sachlicher Zusammenhang aus der Arbeit zur Pfalz hervorgehen oder ein persönlicher Bezug der Teilnehmer/innen zur Pfalz bestehen.

Webseite

Beschreibung
Der Pfalzpreis für Literatur wird jeweils in Form eines Hauptpreises und eines Nachwuchspreises vergeben.

Zur Pflege und Förderung des literarischen Schaffens verleiht der Bezirksverband Pfalz den Pfalzpreis für Literatur. Er wird verliehen für ein Werk von literarischem Rang, das sich durch hohe sprachliche Qualität auszeichnet.

Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller literarischen Gattungen. Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits veröffentlicht worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den Nachwuchspreis ist auch die Einreichung von unveröffentlichten Manuskripten zulässig. Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und die Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Mit der Einsendung einer Bewerbung/eines Vorschlags wird dem Bezirksverband Pfalz das Recht eingeräumt, die Arbeit im Rahmen der Publikationen über den jeweiligen Preis zu veröffentlichen, zu verbreiten oder vorzuführen sowie in das eigene Internetangebot einzustellen.

Im Rahmen der besonderen Regelungen zu den einzelnen Pfalzpreisen können sich alle Personen oder Personengruppen um eine Nominierung bewerben. Ebenso kann Jeder Vorschläge für die Nominierung von Personen bzw.Personengruppen einreichen; dies gilt insbesondere für die Mitglieder der Preisgerichte. Die Vorgeschlagenen müssen mit einer Nominierung einverstanden sein. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Preisgerichtsmitglieder. Bereits ausgezeichnete Preisträger/innen werden nur berücksichtigt, wenn die letzte Auszeichnung mindestens sechs Jahre zurückliegt.

Bewerbung

Die Bewerbungen/Vorschläge sind in schriftlicher oder elektronischer Form unter Verwendung von Bewerbungsformularen einzureichen und zu begründen.

Notwendige Beschreibungen sind auf zwei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bewerbungsformulare können bei der Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz oder den das jeweilige Verfahren ausführenden Stellen angefordert oder über den Internetauftritt des Bezirksverbands Pfalz heruntergeladen werden.

Bezirksverband Pfalz
  D-67653 Kaiserslautern
Tel.: +49-(0)631-36 47-171
Fax.: +49-(0)631-36 47-153
info@bv-pfalz.de
Webseite
 

Julia Wanner
Tel.: +49-(0)631-3647-171
j.wanner@bv-pfalz.de

 

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8. April 2013
alle drei Jahre
2.500 Euro | einmalig
Bezirksverband Pfalz
Webseite
voraussichtlich im November 2013
Es soll entweder ein sachlicher Zusammenhang aus der Arbeit zur Pfalz hervorgehen oder ein persönlicher Bezug der Teilnehmer/innen zur Pfalz bestehen.
Bewerber dürfen nicht älter als 30 Jahre sein.

Webseite

Beschreibung
Der Pfalzpreis für Literatur wird jeweils in Form eines Hauptpreises und eines Nachwuchspreises vergeben. Die Nachwuchspreise dienen als Motivation für jüngere Bewerber/innen, die überdurchschnittliche Fähigkeiten erkennen lassen und werden verliehen, um wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Begabungen zu unterstützen. Für die Verleihung von Nachwuchspreisen in Betracht kommende Personen/Gruppen, sind von den Verfahren zur Verleihung eines Hauptpreises nicht ausgeschlossen.

Zur Pflege und Förderung des literarischen Schaffens verleiht der Bezirksverband Pfalz den Pfalzpreis für Literatur. Er wird verliehen für ein Werk von literarischem Rang, das sich durch hohe sprachliche Qualität auszeichnet.

Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller literarischen Gattungen. Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits veröffentlicht worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den Nachwuchspreis ist auch die Einreichung von unveröffentlichten Manuskripten zulässig. Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und die Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Mit der Einsendung einer Bewerbung/eines Vorschlags wird dem Bezirksverband Pfalz das Recht eingeräumt, die Arbeit im Rahmen der Publikationen über den jeweiligen Preis zu veröffentlichen, zu verbreiten oder vorzuführen sowie in das eigene Internetangebot einzustellen.

Im Rahmen der besonderen Regelungen zu den einzelnen Pfalzpreisen können sich alle Personen oder Personengruppen um eine Nominierung bewerben. Ebenso kann Jeder Vorschläge für die Nominierung von Personen bzw.Personengruppen einreichen; dies gilt insbesondere für die Mitglieder der Preisgerichte. Die Vorgeschlagenen müssen mit einer Nominierung einverstanden sein. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Preisgerichtsmitglieder. Bereits ausgezeichnete Preisträger/innen werden nur berücksichtigt, wenn die letzte Auszeichnung mindestens sechs Jahre zurückliegt.

Bewerbung

Die Bewerbungen/Vorschläge sind in schriftlicher oder elektronischer Form unter Verwendung von Bewerbungsformularen einzureichen und zu begründen.

Notwendige Beschreibungen sind auf zwei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bewerbungsformulare können bei der Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz oder den das jeweilige Verfahren ausführenden Stellen angefordert oder über den Internetauftritt des Bezirksverbands Pfalz heruntergeladen werden.

Bezirksverband Pfalz
  D-67653 Kaiserslautern
Tel.: +49-(0)631-36 47-171
Fax.: +49-(0)631-36 47-153
info@bv-pfalz.de
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Julia Wanner
Tel.: +49-(0)631-3647-171
j.wanner@bv-pfalz.de