Pfalzpreis für Literatur (Haupt- und Förderpreis)
Zur Pflege und Förderung des literarischen Schaffens verleiht der Bezirksverband Pfalz den Pfalzpreis für Literatur. Er wird verliehen für ein Werk von literarischem Rang, das sich durch hohe sprachliche Qualität auszeichnet.
Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller literarischen Gattungen. Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits veröffentlicht worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den Nachwuchspreis ist auch die Einreichung von unveröffentlichten Manuskripten zulässig. Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und die Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Mit der Einsendung einer Bewerbung/eines Vorschlags wird dem Bezirksverband Pfalz das Recht eingeräumt, die Arbeit im Rahmen der Publikationen über den jeweiligen Preis zu veröffentlichen, zu verbreiten oder vorzuführen sowie in das eigene Internetangebot einzustellen.
Im Rahmen der besonderen Regelungen zu den einzelnen Pfalzpreisen können sich alle Personen oder Personengruppen um eine Nominierung bewerben. Ebenso kann Jeder Vorschläge für die Nominierung von Personen bzw.Personengruppen einreichen; dies gilt insbesondere für die Mitglieder der Preisgerichte. Die Vorgeschlagenen müssen mit einer Nominierung einverstanden sein. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Preisgerichtsmitglieder. Bereits ausgezeichnete Preisträger/innen werden nur berücksichtigt, wenn die letzte Auszeichnung mindestens sechs Jahre zurückliegt.
Die Bewerbungen/Vorschläge sind in schriftlicher oder elektronischer Form unter Verwendung von Bewerbungsformularen einzureichen und zu begründen.
Notwendige Beschreibungen sind auf zwei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bewerbungsformulare können bei der Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz oder den das jeweilige Verfahren ausführenden Stellen angefordert oder über den Internetauftritt des Bezirksverbands Pfalz heruntergeladen werden.
D-67653 Kaiserslautern
Tel.: +49-(0)631-36 47-171
Fax.: +49-(0)631-36 47-153
info@bv-pfalz.de
Webseite
Julia Wanner
Tel.: +49-(0)631-3647-171
j.wanner@bv-pfalz.de
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Bewerber dürfen nicht älter als 30 Jahre sein.
Zur Pflege und Förderung des literarischen Schaffens verleiht der Bezirksverband Pfalz den Pfalzpreis für Literatur. Er wird verliehen für ein Werk von literarischem Rang, das sich durch hohe sprachliche Qualität auszeichnet.
Eingereicht werden können deutschsprachige Arbeiten aller literarischen Gattungen. Wettbewerbsbeiträge für den Hauptpreis müssen bereits veröffentlicht worden sein. Bei Bewerbungen und Vorschlägen für den Nachwuchspreis ist auch die Einreichung von unveröffentlichten Manuskripten zulässig. Die Publikation der Werke soll nicht länger als fünf Jahre und die Erstellung der Manuskripte, die für den Nachwuchspreis eingereicht werden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Mit der Einsendung einer Bewerbung/eines Vorschlags wird dem Bezirksverband Pfalz das Recht eingeräumt, die Arbeit im Rahmen der Publikationen über den jeweiligen Preis zu veröffentlichen, zu verbreiten oder vorzuführen sowie in das eigene Internetangebot einzustellen.
Im Rahmen der besonderen Regelungen zu den einzelnen Pfalzpreisen können sich alle Personen oder Personengruppen um eine Nominierung bewerben. Ebenso kann Jeder Vorschläge für die Nominierung von Personen bzw.Personengruppen einreichen; dies gilt insbesondere für die Mitglieder der Preisgerichte. Die Vorgeschlagenen müssen mit einer Nominierung einverstanden sein. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Preisgerichtsmitglieder. Bereits ausgezeichnete Preisträger/innen werden nur berücksichtigt, wenn die letzte Auszeichnung mindestens sechs Jahre zurückliegt.
Die Bewerbungen/Vorschläge sind in schriftlicher oder elektronischer Form unter Verwendung von Bewerbungsformularen einzureichen und zu begründen.
Notwendige Beschreibungen sind auf zwei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bewerbungsformulare können bei der Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz oder den das jeweilige Verfahren ausführenden Stellen angefordert oder über den Internetauftritt des Bezirksverbands Pfalz heruntergeladen werden.
D-67653 Kaiserslautern
Tel.: +49-(0)631-36 47-171
Fax.: +49-(0)631-36 47-153
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