Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

15. Oktober 2012
15. Oktober 2012
jährlich
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Webseite
Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen hat Fördermittel für Arbeitsstipendien und Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben.
Gefördert werden herausragende Projekte mit überregionaler Wirksamkeit von hohem künstlerischem Rang.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung und wird dem Antragsteller durch den Vorstand der Stiftung mitgeteilt.
Bewerbung

Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Kulturstiftung zu richten. Sie müssen Angaben zur Person des Antragstellers, eine detaillierte Projektbeschreibung, aus der die konzeptionelle Absicht und die künstlerischen Mittel ihrer Umsetzung ersichtlich werden, sowie Angaben über den Zeitraum des Projektes und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen. Die Rücksendung der eingereichten Materialien kann nur erfolgen, wenn das Rückporto in Form von Briefmarken dem Antrag beigefügt wird.

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Anger 46
99084 Erfurt
Tel.: +49-(0)361-65-446-15
Fax.: +49-(0)361-65-446-19
info@kulturstiftung-thueringen.de
Webseite
 

Michael Huschke, Franziska Heller
info@kulturstiftung-thueringen.de