Niedersachsen vergibt erneut Arbeitsstipendien
Aus dem Informationsmaterial des Nieders. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur:
Allgemeine Voraussetzung ist, daß die Antragstellerin/der Antragsteller in Niedersachsen ihren bzw. seinen Wohnsitz/Produktionsstandort hat.
Arbeitsstipendien:
Bewerbungen für Arbeitsstipendien (bis zu einer Höhe von 3.000 Euro) sind bei der für den Wohnort zuständigen Bezirksregierung - es gibt sie in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg (Weser-Ems) - beim Dezernat 406 einzureichen. Die Bezirksregierung leitet den Antrag weiter an das Nieders. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Hannover (Referat 32). Der formlosen Bewerbung beizufügen sind Arbeitsproben (20-30 Seiten), eine Biographie, eine Bibliographie und eine Beschreibung des Projektes, das mit dem Stipendium realisiert werden soll (jeweils in 7-facher Ausfertigung). Die Anträge werden den Mitgliedern der Nierders. Literaturkommission zur Begutachtung vorgelegt.
Für die Arbeitsstipendien gibt es Einkommensgrenzen (BAT III - vergleichbar ungefähr Lehrergehalt).
Aufenthaltsstipendien:
- Stipendien für einen Aufenthalt in nieders. Künstlerstätten werden vom Land gezahlt für die nieders. Künstlerstätten in Lüneburg, in Schreyahn und Worpswede. Bewerbungen sind direkt an die Künstlerstätten zu richten.
- Außerdem hat das Land Niedersachsen Belegungsrechte für die ausländischen Künstlerstätten "Casa Baldi in Olevano Romano" und "Cité Internationale des Arts in Paris". Die Aufenthaltsdauer in der Casa Baldi beträgt drei, in der Cité neun Monate. Da bei der Belegung die Sparten Bildende Kunst, Musik und Literatur ebenfalls zu berücksichtigen sind, werden Literaten ca. alle 2-3 Jahre berücksichtigt.
- Für die Villa Massimo in Rom hat das Land Niedersachsen lediglich ein Vorschlagsrecht für einen 12-monatigen Aufenthalt. Die Auswahl der KandidatInnen erfolgt auf Bundesebene durch einen Auswahlausschuß.
Bewerbungen für die ausländischen Künstlerstätten sind direkt beim Ministerium möglich. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Voraussetzungen (Lebensalter, Bewerbungsfristen, ggf. Abschluß der Ausbildung etc.) vor einer Bewerbung telefonisch zu erfragen (0511/120-2563 u. -2565).
Adresse: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Leibnizufer 9, 30169 Hannover, Postfach 261, 30002 Hannover, fon: 0511/120-0, fax: 0511/120-2801, www.mwk.niedersachsen.de