Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
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Gefördert werden herausragende Projekte mit überregionaler Wirksamkeit von hohem künstlerischem Rang.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung und wird dem Antragsteller durch den Vorstand der Stiftung mitgeteilt.
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Kulturstiftung zu richten. Sie müssen Angaben zur Person des Antragstellers, eine detaillierte Projektbeschreibung, aus der die konzeptionelle Absicht und die künstlerischen Mittel ihrer Umsetzung ersichtlich werden, sowie Angaben über den Zeitraum des Projektes und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen. Die Rücksendung der eingereichten Materialien kann nur erfolgen, wenn das Rückporto in Form von Briefmarken dem Antrag beigefügt wird.
Anger 46
99084 Erfurt
Tel.: +49-(0)361-65-446-15
Fax.: +49-(0)361-65-446-19
info@kulturstiftung-thueringen.de
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Michael Huschke, Franziska Heller
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