Arbeitsstipendien des Landes Niedersachsen für AutorInnen (15. Januar)
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Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Allgemeine Voraussetzungen
a) Der Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
B) Ein Arbeitsstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2013 regelmäßige von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Jahres- stipendium) oder eine Landesförderung erhält.
Die Bewerbung ist in 9-facher Ausführung einzusenden. Für den Antrag ist ein Formblatt vorgesehen, das auf der Internetseite zu finden ist. Dem Antrag ist hinzuzufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der Veröffentlichungen,
- Leseprobe von max. 10-15 Manuskriptseiten,
- Projektbeschreibung.
Die Unterlagen sollen nicht geheftet werden. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antrags- exemplar verbleibt bei den Akten.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von der positiven Förderentscheidung einer anderen Einrich- tung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grund- sätzlich ausgeschlossen.
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
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Heike Fliess
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Heike.Fliess@mwk.niedersachsen.de