Zonser Hörfunkpreis "SchnippZ

18. März 2013

Ausschreibung 2013

Am 26. April 2013 wird zum siebten Mal der Zonser Hörfunkpreis "SchnippZ" für den besten, regionalen Kurzbeitrag im deutschsprachigen Hörfunk im Rahmen der Zonser Hörspieltage verliehen.

Wir suchen die beste Autorin/den besten Autor oder/und Regisseurin oder Regisseur oder/und Produzentin oder Produzenten des prägnantesten regionalen Kurzbeitrags im Radio.
"SchnippZ" ist nicht an die ARD gebunden, d.h. auch freie Radiostationen im deutschsprachigen In- und Ausland haben die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Auszeichnung wird gefördert durch die ARD sowie von DRS, ORF und der Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung der Sparkasse Neuss.

Der Rhein-Kreis Neuss ist mit seinem Internationalen Mundartarchiv "Ludwig Soumagne" seit 1991 Ausrichter der Zonser Hörspieltage.
Seit 1994 gehört die Vergabe des Hörspielpreises der Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung der Sparkasse Neuss zum festen Bestandteil der Zonser Hörspieltage. Der Arbeitskreis Regionales Hörspiel, der aus Redakteuren, Regisseuren, Autoren, Fachjournalisten und Wissenschaftlern besteht, hat im Jahr 2007 erstmals einen neuen Hörfunkpreis für innovative, regionale Kurzbeiträge im Hörfunk vergeben.

Hier die Details zu den Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten:

Teilnahmebedingungen für 2013

Jede(r) Teilnehmer(in)/teilnehmende Redaktion darf nur einen Beitrag einreichen. Der Beitrag darf nicht älter als ein 18 Monate sein. Eine vorherige Veröffentlichung/Sendung ist nicht notwendige Voraussetzung für die Teilnahme.
Formale und inhaltliche Voraussetzungen: Da bei regionalen Kurzbeiträgen oft der Autor auch der Produzent und Regisseur in einer Person ist, sollte bei Abweichungen von dieser Einheit vorweg durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin am Wettbewerb schriftlich mitgeteilt werden, wer im Falle eines Wettbewerbsieges den Preis erhalten soll.

Die eingereichten Beiträge sollten möglichst kurz, innovativ sowie radiospezifisch sein. Ein regionalsprachlicher (damit auch regionalthematischer) Bezug ist Voraussetzung. Schriftliche Beiträge werden nicht berücksichtigt.
Die Länge der Beiträge soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Alle Darstellungsformen des Hörfunks, außer rein musikalischen Produktionen, sind möglich: originelle Interviews, Berichte, gebaute Beiträge, O-Töne, Kurzhörspiele, Sketche, Dialoge, Monologe, Glossen, Comic etc.

Als eingereichte Tonträger werden Audio/Wave/mp3- Dateien auf CD akzeptiert.
Kontaktadresse Post:

Internationales Mundartarchiv "Ludwig Soumagne",
"SchnippZ"
Schloßstraße 1,
41541 Dormagen.

Mit dem Einreichen eines Wettbewerbbeitrags erklären sich die Anstalt/der (die) Autor(in/en)/der (die) Produzent(in/en) grundsätzlich damit einverstanden, dass der Wettbewerbsbeitrag bei der Preisvergabe einmalig und unentgeltlich öffentlich vorgeführt werden darf, d.h. es werden mit der Teilnahme alle Rechte für eine einmalige öffentliche Vorführung abgetreten (s. beigefügte Abtrittserklärung).

Die eingereichten Beiträge werden von einer Fach-Jury, bestehend aus Hörfunkredakteuren, Regisseuren, Dramaturgen, Fachjournalisten und Wissenschaftlern, bewertet.
Der Sieger/die Sieger(in) aus dem Wettbewerb erhält/erhalten ein Preisgeld von 1000,- Euro in Form eines Schecks und eine Beurkundung seines/ihres Preises. Der Siegerbeitrag wird bei der öffentlichen Preisvergabe bei den Zonser Hörspieltagen im Kulturzentrum Friedestrom in Zons am 26. April 2013 ganz oder in Auszügen vorgeführt.
Übernahmen des prämierten "SchnippZ"-Beitrag durch Rundfunkanstalten sind möglich.

Stichtag für den Abgabetermin ist der 18. März 2013.