Kurd-Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Gotha (Ausschreibung)
Die Beiträge im Rahmen des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ sollen sich an Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren richten, um sie mit kulturellen, aktuellen und sozialen Themen zu konfrontieren. Die Einbindung regionaler und ortsspezifischer Themen ist sehr erwünscht. Es werden keine bestimmten literarischen Gattungen oder thematische Begrenzungen vorgegeben.
Während des Aufenthaltes wird der Stipendiat eigene literarische Gesprächsrunden durchführen, an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, wöchentliche Zeitungsbeiträge gestalten, mit Schulklassen und Kindertagesstättengruppen arbeiten, die Projektarbeit in den Kinder- und Jugendtreffs sowie der freien Szene unterstützen und ein eigenständiges literarisches Werk erarbeiten. Der Stipendiat ist angehalten über seinen Arbeitsaufenthalt eine literarische Projektbeschreibung in Form eines Arbeitstagebuches erstellen.
Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gewährt. Der sechsmonatige Präsenzzeitraum kann innerhalb des Jahres frei gewählt werden. Die Residenzstadt Gotha wird der von der Jury unter Ausschluss des Rechtsweges ausgewählten Persönlichkeit als „Kurd–Laßwitz–Stipendium“ einen Betrag in Höhe von insgesamt 5.000 € gewähren. Der Stipendiat erhält im Rahmen einer Honorarvereinbarung monatlich einen Betrag von 500,00€ und nach Fertigstellung seines eigenständigen Buchwerkes, das in der Zeit des Stipendiums erarbeitet worden ist, einen weiteren Betrag von 2.000 €.
Die Residenzstadt Gotha gewährt dem Stipendiaten einen sechsmonatigen Aufenthalt in der möblierten „Kurd-Laßwitz-Wohnung“. Diese wird für die Zeit des Stipendiums kostenlos bereitgestellt und enthält die notwendigen Medienausstattungen (PC, Internet-Anschluss). Es wird erwartet, dass der Stipendiat für die Zeit seines Stipendiums die Wohnung als Wohn- und Arbeitssitz wählt.
Die Entscheidung über die Vergabe des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums“ wird nach der Entscheidung der Jury durch den Oberbürgermeister am 25.10.2014 bekannt gegeben.
Gebeten wird um die Einsendung einer unveröffentlichten Textprobe (maximal 20 A 4 Seiten), eines Lebenslaufes mit Lichtbild sowie einer Bibliographie. Eine Zurücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
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