Arbeitsstipendien des DÜF im Übersetzerhaus Looren
Voraussetzung für die Bewilligung eines DÜF-Stipendiums ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands oder einer Jury des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Bewerbungen werden jeweils zum 31. März und 30. September entgegengenommen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
- das ausgefüllte Bewerbungsformular
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie ggf. über Stipendien in den letzten drei Jahren
- kurze Charakteristik des Arbeitsprojekts (max. 1 Seite)
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung (evtl. auch einer anderen, in Arbeit befindlichen Übersetzung)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer im Baltic Centre
Außerdem wird um Zusendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars (als Word-Dokument, ohne Unterschrift) per Mail an mail(at)uebersetzerfonds.de gebeten; im Betreff soll der Name und die beantragte Stipendienart angegeben werden.
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
Jürgen Jakob Becker
Tel.: +49-(0)30-81 69 96 25
mail@uebersetzerfonds.de