Aufenthaltsstipendium in Québec 2023

1. April 2023

nteressentinnen/Interessenten können bis 1. April 2023 eine Bewerbung um ein Stipendium beim Oberpfälzer Künstlerhaus an opf.kuenstlerhaus@schwandorf.de einreichen. 

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  • Je ein ausgefüllter Bewerbungsbogen auf Deutsch und Englisch (Download-PDFs s. Website Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, oben)
  • Biografische Angaben (In Deutsch und Englisch oder in Deutsch und Französisch)
  • Exposee zum literarischen Vorhaben, max. 2 Seiten (In Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch)
  • Arbeitsproben aus dem literarischen/übersetzerischen Vorhaben (max 10 Seiten bzw. 10 Gedichte); bei literarischen Übersetzungen entsprechende Passage aus dem Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltextes in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahres)
  • Bei Prosa-, Lyrik- und Comic/Graphic-Novel-Projekten nur, wenn bislang noch kein Werk veröffentlicht wurde: Verlagsvertrag oder verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks (Print-on-Demand-Verlage, Zuschuss- und Eigenverlage sind ausgenommen); bei einem dramatischen Werk Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden/aufzuführen.

Beschreibung

Zwei Monate in der Stadt Québec

Im Rahmen der seit 1989 bestehenden Partnerschaft zwischen Bayern und Québec vergibt der Freistaat Bayern ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium von Mitte September bis Mitte November für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comic/Graphic Novel-Künstlerinnen und Künstler sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. 

Die bayerischen Stipendiatinnen und Stipendiaten erwartet ein Aufenthalt Mitte September bis Mitte November in der Stadt Québec, bekannt als eine der 50 Unesco-Städte der Literatur für ihre dynamische Kreativ- und Literaturszene, seit jeher Treffpunkt verschiedener Sprachkulturen und Magnet für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Stadt beherbergt 250 Autorinnen und Autoren, über 100 literarische Vereinigungen, Verlage und Buchhandlungen, jährlich findet eine Vielzahl von Literaturevents, Festivals, literarischen Spaziergängen statt. Québec begreift sich als originäre Literaturstadt, in der literarisch wirksame Medien in jeder Form weiterentwickelt werden. Das „Maison de la littérature“ www.maisondelalitterature.qc.ca/, situiert in einem architektonisch atemberaubend umgestalteten vormaligen Kirchengebäude, eröffnet 2015, ist inspirierendes Zentrum und Knotenpunkt eines weitgreifenden literarischen Netzwerks – als Bibliothek, Veranstaltungs- und Ausstellungsort wie als Treffpunkt für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comic-Künstlerinnen und Künstler – und einem Angebot an Schriftsteller-Residenzen. Das Apartment ist in der Altstadt von Québec nahe des “Maison de la littérature” gelegen. Im Zeitraum des Aufenthalts findet das Festival „Québec en toutes lettres“ statt.

In Bayern wird der Austausch vom Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg durchgeführt, in Québec von der Schriftstellervereinigung Conseils des Arts et des Lettres du Québec (CALQ). Für Flugkosten sowie zur Deckung von Lebensunterhaltungskosten während des zweimonatigen Aufenthalts in Québec stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aus Mitteln der Bayerischen Staatskanzlei ein Stipendium i.H.v. EUR 3.000 zur Verfügung. CALQ ermöglicht den kostenfreien Aufenthalt in Québec und zahlt ein Tagegeld i.H.v. CAD 675 pro Monat. Das „Maison de la littérature“ wird ermöglicht durch eine Partnerschaft der Stadt Quebec und dem Institut Canadien de Québec.

Bewerbung

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren aus den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel und Comic/Graphic Novel sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit einem literarischen Vorhaben. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen können. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Kontaktmöglichkeit

RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de