Bayerische Kunstförderpreise in der Sparte Literatur

15. März 2015
15. März 2015
jährlich
5.000 Euro
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Bayern.
Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.

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Beschreibung
Mit der jährlichen Verleihung von Förderpreisen an junge Schriftstellerinnen und Schriftsteller verbindet sich die Absicht einer gezielten Nachwuchsförderung. Die Förderpreise sollen junge, begabte AutorInnen auf ihrem eingeschlagenen Weg bestärken und ein Anreiz zur weiteren schriftstellerischen Entfaltung sein. Seit 1965 haben fast 60 Nachwuchsautoren einen Förderpreis erhalten.

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verleiht die Förderpreise an Autoren, die ihre literarische Begabung in Veröffentlichungen bewiesen haben und nicht älter als vierzig sind, auf der Grundlage von Vorschlägen eines Gutachterausschusses. Einer der drei Preise wird dankenswerterweise von der Kester-Haeusler-Stiftung dotiert.

Bewerbung

Vorschläge, die von dritter Seite an das Ministerium eingehen, werden an die Jury weitergegeben, die darüber entscheidet, ob ein solcher Vorschlag von dritter Seite eingehend geprüft wird.
Die Vorschläge sollten mit drei Probeexemplaren und einem Lebenslauf samt Werkverzeichnis eingereicht werden.

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat B 1
Salvatorstraße 2
D-80333 München
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Dr. Elisabeth Donoughue
Tel.: +49-(0)89-21 86-24 65
Elisabeth.Donoughue@stmbw.bayern.d