Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Vorarlberger Landesregierung hat den Literaturpreis 2023 ausgeschrieben. Zusätzlich zum seit 2019 biennal vergebenen, mit 10.000 Euro dotierten Preis können bis zu drei Arbeitsstipendien zu je 1.500 Euro gefördert werden. Die Auszeichnung richtet sich sowohl an etablierte Autorinnen und Autoren, als auch an aufstrebende Talente. Die Vergabe erfolgt in einem anonymisierten Verfahren auf Vorschlag der Kunstkommission, Sparte Literatur.
Als kontinuierliche Förderung von Vorarlberger Autorinnen und Autoren wird der Literaturpreis des Landes seit 2008 verliehen – zunächst jährlich, seit 2019 im Zweijahres-Rhythmus. „Die Vielzahl der Einreichungen in den vergangenen Jahren betont die Relevanz dieser Auszeichnung für die Literatinnen und Literaten im Land“, so Kulturreferentin und Landesstatthalterin Babara Schöbi-Fink. Auch die Vielfalt und Qualität der eingereichten Manuskripte sei ein starkes Aufzeigen der Literaturszene.
Literaturpreisträgerin 2021 war Petra Pellini-Forcher, zwei Arbeitsstipendien gingen an Nils Nußbaumer und Ingrid Maria Klose.
Zur Teilnahme berechtigt sind in Vorarlberg wohnhafte oder längere Zeit wohnhaft gewesene Bürgerinnen und Bürger sowie Personen, die in personellem bzw. literarisch-sachlichem Bezug zum Land stehen. Literaturschaffende, die bereits ausgezeichnet wurden, können sich nach einer Frist von zehn Jahren wieder bewerben.
Bewerbungsunterlagen:
a) eigenes Datenblatt mit Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, Kontonummer, Bankleitzahl
b) Vita, eigenes Datenblatt mit kurzem Lebenslauf, bisherige literarische Tätigkeit, Publikationen
c) Textprobe bzw. Textproben (u.a. Kurzgeschichten, Gedichte) aus bisher unveröffentlichten Manuskripten bis maximal 25 Seiten. Die Form der Manuskripte mit Zeilenabstand 1 ½ und Schriftgröße 12 muss unbedingt eingehalten werden. Innerhalb einer Bewerbung soll jeweils nur für eine konkrete Sparte (z.B. Lyrik oder Prosa) eingereicht werden. Die Textproben können durch erläuternde Angaben ergänzt werden. Arbeitsproben, die die Anonymität nicht gewährleisten oder bereits in früheren Jahren eingereicht wurden, finden keine Berücksichtigung.
• Einreichungen an:
Amt der Vorarlberg Landesregierung,
Abteilung Kultur, Villa Wacker,
Römerstraße 24
6901 Bregenz
Österreich
Bis zum 31.1.2023 müssen die Bewerbungen in Papierform in der Abteilung Kultur eingelangt sein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels.
Reichen Sie bitte keine Originalmanuskripte ein, da im Falle eines Verlustes vom Land Vorarlberg keine Haftung übernommen werden kann.
Jedes eingereichte Manuskript sollte deutlich erkennbar die Bezeichnung "Literaturpreis des Landes Vorarlberg 2023" aufweisen! Bitte nur Manuskripte in deutscher Sprache einsenden.