Mara-Cassens-Preis des Literaturhauses Hamburg für den ersten Roman
Bod-Romane im Selbstverlag können nicht am Wettbewerb teilnehmen. Der Roman darf außerdem nicht durch einen Zuschuß von Seiten des Autors bzw. der Autorin finanziert worden sein. Selbstverständlich können die Autoren/-innen ihre Verlage auf den Mara-Cassens-Preis aufmerksam machen.
Für die Teilnahme werden die Verlage gebeten, 17 Freiexemplare des Buches für die Jury-Mitglieder (selbstverständlich können auch Druckfahnen eingereicht werden) und entsprechendes Pressematerial zur Verfügung zu stellen. Benötigt wird außerdem eine kurze schriftliche Bestätigung, daß es sich um den ersten Roman des Autors oder der Autorin handelt. Es wird jedoch gebeten, bei Erstlingsromanen, die bereits im Frühling oder Sommer erschienen sind, die 17 Exemplare so früh wie möglich einzusenden, damit die Jury mit ihrer Lesearbeit beginnen kann.
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