Allgemeine News

Arbeitsstipendien des Freistaates Sachsen

 Einsendeschluss 1. Juli
 
Die Kulturstiftung fördert Künstlerinnen und Künstler durch die Vergabe
von jährlich bis zu vierzig Arbeits- und Aufenthaltsstipendien.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen
und Künstler, die weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch in
einem Ausbildungsverhältnis stehen. Grundlage der Förderung ist die

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