In Arbeit: Buchentwurf für den Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW über das schwedische Bildungssystem

Bei einem Besuch in Schweden lernten Vertreter des Landeselternrates in NRW das schwedische Bildungssystem genauer kennen. Ihre Eindrücke und Erfahrungen sollen nun in einem Buch vorgestellt werden, damit neue Ansätze in die Diskussion um Schulen durch die Elternvertreter einfließen können.

An diesem Wochenende wird die Buchkonzeption in eine Satzfahne umgewandelt und dem Elternrat zur Diskussion vorgelegt.

Grundaussagen

    Der schwedische Grundsatz in der Bildungspolitik lautet:
„Alle Kinder und Jugendlichen in Schweden sollen una¬bhängig von ihrem Wohnort sowie ihren sozialen und finanziellen Verhältnissen gleichen Zugang zur Ausbil¬dung im Rahmen des öffentlichen Schulwesens haben.“ (http://www.sverige.de/lexi/lexi_bild.htm)

    Die Ausbildung soll den SchülerInnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ihre harmonische Entwicklung zu verantwortungsbewussten Menschen und Staatsbürgern fördern. In der Ausbildung soll auf SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden.
    Großes Augenmerk wird auf den demokratischen Auftrag der Schulen gelegt. Zum einen geht es um die Entwicklung des demokratischen Wissenstandes und die Aufrechterhaltung der grundlegenden erzieherischen Werte, und zum anderen geht es darum, die Schüler¬Innen zu demokratischen BürgerInnen zu erziehen. Dieser Auftrag räumt sowohl den SchülerInnen als auch den MitarbeiterInnen in Schule das Recht auf Einflussnahme auf den täglichen Ablauf ein, sei es der Unterricht im Klassenzimmer oder auf das schulische Umfeld ganz allgemein. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die gesetzliche Verankerung der UN-Kinderkonvention.

Das heutige Schulwesen in Schweden mit der neunjährigen Grundschulpflicht besteht seit 1962.
Der Staat formuliert die übergreifenden Ziele und Richtlinien für die Schultätigkeit. Die Kommunen sind für die Umsetzung verantwortlich. Dies ist jedoch nur auf dem ersten Blick mit den uns bekannten Strukturen vergleichbar.
Die schwedischen Richtlinien bestehen nicht aus Inhalten, sondern aus formulierten Kompetenzen, Quali¬tätsanforderungen, Pflichtstundenzahlen sowie Vorgaben für regelmäßige Kontrollen der Ziele. Dies ist ver¬gleichbar mit den ersten Reformansätzen der Kernlehr¬pläne und Bildungsstandards in Deutschland sowie den Schulinspektionen/der Qualitätsanalyse und den zentra¬len Lernstandserhebungen und Abschlussprüfungen. Für die inhaltliche Entwicklung der gesetzlich/staatlich geforderten Kompetenzen ist jedoch jede Schule eigenverantwortlich zuständig