Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die deutsche Sprache sprechen und nicht älter als 40 Jahre sind. Bewerbungen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz in Gelsenkirchen oder einer der direkten Nachbarstädte Gelsenkirchens sind nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber sollten möglichst eine eigenständige Publikation vorweisen können, die nicht im Eigenverlag erschienen ist, oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien.
Es besteht Residenzpflicht.